Berufung eingelegt „Spanner-Zahnarzt“ will weiter Kassenpatienten behandeln

Gera/Gotha (dpa) - Ein sogenannter „Spanner-Zahnarzt“ beschäftigt auch drei Jahre nach dem ersten Urteil die Justiz. Dabei geht es nicht mehr um eine strafrechtliche Bewertung seines Verhaltens gegenüber Mitarbeiterinnen, die er heimlich beim Umziehen und Duschen in Thüringen gefilmt hatte.

Berufung eingelegt: „Spanner-Zahnarzt“ will weiter Kassenpatienten behandeln
Foto: dpa

Vielmehr geht es um seine Kassenzulassung. Die hatte ihm die Kassenzahnärztliche Vereinigung Thüringen wegen der Vorwürfe entzogen - dagegen wehrt sich der Zahnarzt. In der ersten Instanz hat das Sozialgericht Gotha die Klage abgewiesen, weil er über einen längeren Zeitraum eine „gröblichste Pflichtverletzung“ begangen habe, sagte Gerichtssprecher Jens Petermann. Weil der Mann gegen das Urteil Berufung eingelegt hat, ist es nicht rechtskräftig geworden - und er kann weiter Kassenpatienten behandeln.

Der Fall liegt nun beim Landessozialgericht. Dort heißt es, in diesem Jahr sei nicht mehr mit einer Entscheidung zur Frage der Kassenzulassung zu rechnen.

Rückblende: Im Frühjahr 2012 entdeckten Mitarbeiterinnen des Arztes per Zufall versteckte Kameras in ihrem Umkleideraum. Wie sich herausstellte, hatte er sie jahrelang beim Umziehen und Duschen in Gera gefilmt. Ermittler konnten auf Datenträgern des Arztes knapp 7500 solcher Dateien finden oder wiederherstellen, die ältesten stammten den Angaben nach aus dem Jahr 2007. Darauf sollen Frauen in Unterwäsche und auch nackt zu sehen sein.

Ende September 2013 hat das Amtsgericht Gera den damals 52-Jährigen zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Das Gericht stellte fest, dass er skrupellos vorgegangen sei. „Man kommt fast zu dem Schluss, dass Sie zwei Leidenschaften hatten: die eines Zahnarztes und die - landläufig gesagt - eines Spanners“, meinte Richter Siegfried Christ damals.

Gegen das Urteil ging der Mann in Berufung, doch zu einer erneuten Verhandlung kam es nicht. Er zahlte den Opfern Geld. Sie zogen dafür ihre Strafanträge zurück. Juristisch kann der betreffende Vorwurf nur bei bestehendem Strafantrag verfolgt werden. Deswegen stellte das Landgericht Gera das Verfahren ein.

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