Ermittlungen wegen sexueller Belästigung „Vertrauen nachhaltig erschüttert“ - Düsseldorfer Stadtdechant Hennes von Amt entbunden

Düsseldorf · Der Erzbischof hat mit der Amtsenthebung auf die Ermittlungen gegen Düsseldorfs Stadtdechant Hennes nach Belästigungsvorwürfen reagiert. Es soll zu sexuellen Handlungen gekommen sein.

 Der Düsseldorfer Stadtdechant Msgr. Ulrich Hennes musste sich Belästigungsvorwürfen stellen.

Der Düsseldorfer Stadtdechant Msgr. Ulrich Hennes musste sich Belästigungsvorwürfen stellen.

Foto: David Young

Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki hat, wie das Erzbistum am Mittwochabend mitteilte, Monsignore Ulrich Hennes mit sofortiger Wirkung von seinem Amt als Stadtdechant in Düsseldorf entbunden. Zugleich sei gegen Hennes ein Verfahren zur Amtsenthebung als Pfarrer eingeleitet worden; bis zum Abschluss dieses Verfahrens bleibe Hennes beurlaubt.

Wie berichtet, hatte die – vom Erzbistum Köln informierte – Staatsanwaltschaft Düsseldorf im Mai und im Juni mehrere Ermittlungsverfahren gegen Hennes wegen mangelnden Tatverdachts eingestellt. Mitte März hatte Erzbischof Rainer Kardinal Woelki Hennes als Stadtdechanten und Lambertus-Pfarrer beurlaubt, nachdem Vorwürfe aufgetaucht waren, wonach Hennes einen jungen, erwachsenen Mann sexuell belästigt haben soll. Für diesen und weitere Vorwürfe fand die Staatsanwaltschaft keine belastbaren Belege. Das Erzbistum Köln indes erklärte sodann, es liefen noch kirchenrechtliche Ermittlungen in der Causa Hennes.

Wie Generalvikar Dr. Markus Hofmann nach Abschluss der kirchenrechtlichen Vorprüfung vergangenen Donnerstag mitteilte, liegen gegen Hennes aber glaubwürdige Berichte vor, die das Vertrauen in den Priester nachhaltig erschüttern und eine Amtsenthebung durch den Erzbischof zwingend notwendig machen. Danach soll Hennes an einem damals 20 Jahre alten Mann, der sich in einem seelsorglichen Gespräch ratsuchend an ihn gewandt hatte, sexuelle Handlungen vorgenommen haben. Die Staatsanwaltschaft hat das Vorliegen einer Straftat ausgeschlossen, weil der Mann zum Zeitpunkt des angegebenen Vorfalls bereits volljährig war und verneint hatte, dass die sexuellen Handlungen gegen seinen ausdrücklichen Willen stattfanden. Dennoch, so Pfarrer Mike Kolb, Leiter der Hauptabteilung Seelsorge-Personal, stelle das geschilderte Verhalten von Hennes ein schweres Vergehen dar, denn er habe das besondere Vertrauen, das ihm als Priester entgegengebracht wurde, für seine Interessen ausgenutzt. Im Vorfeld des ersten seelsorglichen Kontaktes habe Hennes von den homosexuellen Neigungen des jungen Mannes erfahren.

Hennes bestreitet, dass es zu sexuellen Handlungen gekommen ist. Die Verantwortlichen des Erzbistums und der Generalvikar halten die Aussage des Betroffenen gleichwohl für glaubwürdig, zumal er eine eidesstattliche Versicherung abgegeben habe und fünf Personen benennen konnte, denen er in zeitlicher Nähe zum damaligen Geschehen von der für ihn verstörenden Begegnung mit dem Priester berichtet hatte. Alle fünf genannten Personen haben die Aussagen des Betroffenen bestätigt.

Kardinal Woelki erklärte: „Es ist grundsätzlich wichtig, dass wir jeden Hinweis ernst nehmen und den Betroffenen Glauben schenken. Wir müssen uns, so gut es geht, in ihre Lage versetzen. Im vorliegenden Fall müssen wir davon ausgehen, dass ein Priester die seelsorgliche Notlage eines jungen Mannes sexuell ausgenutzt hat. Vor diesem Hintergrund ist das Vertrauen in Monsignore Hennes tief erschüttert.“

Zur Amtsenthebung als Pfarrer der Düsseldorfer Pfarrei St. Lambertus werden jetzt laut Erzbistum Pfarrkonsultoren zu Rate gezogen. Es ist davon auszugehen, dass dieses Verfahren nur wenige Wochen in Anspruch nehmen wird. Gegen eine solche Entscheidung zur Amtsenthebung kann Hennes Berufung einlegen; danach würde der Fall an die zuständigen Stellen in Rom verwiesen. Für die Dauer des Berufungsverfahrens bliebe die Beurlaubung wirksam.

Der Erzbischof hatte Hennes am 19. März dieses Jahres zunächst beurlaubt und alle Hinweise an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergegeben. Erst nach Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen konnte im Juni die kirchen- und disziplinarrechtliche Vorprüfung des Falles beginnen.

(red)
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