Sexualmörder muss nachträglich in Sicherungsverwahrung

Regensburg. Zwölf Jahre nach dem Sexualmord an einer Joggerin in Niederbayern hat das Landgericht Regensburg am Montag die nachträgliche Sicherungsverwahrung des Täters angeordnet.

Der 31- Jährige gilt als weiterhin höchst gefährlich, er hatte schon als Jugendlicher sadistische Gewaltfantasien. Bei einer Freilassung sei von ihm eine ähnlich schlimme Tat zu erwarten, sagte der Vorsitzende Richter.

Der Prozess wurde erst durch ein neues Gesetz zur Sicherungsverwahrung von Jugendstraftätern möglich. Der Mann war 1999 als Heranwachsender zur Jugendhöchststrafe von zehn Jahren verurteilt worden und hat die Strafe bereits bis zum letzten Tag abgesessen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort