Fahndung Schweizer Gefängniswärterin mit Sexualstraftäter geflohen

Eigentlich ist es Teil ihres Jobs, Häftlinge an der Flucht zu hindern. Nun ist in der Schweiz ausgerechnet eine Gefängniswärterin mit einem verurteilten Straftäter geflohen.

Zwei Fahndungsfotos der Kantonspolizei Zürich (Schweiz) zeigen Hassan Kiko (l) und Angela Magdici (r), die zusammen auf der Flucht sein sollen (undatierte Aufnahme).

Zwei Fahndungsfotos der Kantonspolizei Zürich (Schweiz) zeigen Hassan Kiko (l) und Angela Magdici (r), die zusammen auf der Flucht sein sollen (undatierte Aufnahme).

Foto: Kantonspolizei Zürich

Zürich (dpa). Die Flucht einer Gefängniswärterin mit einem inhaftierten Sexualstraftäter erregt in der Schweiz Aufsehen. Die Polizei geht nach eigenen Angaben davon aus, dass sich die 32 Jahre alte Strafvollzugsbeamte und der 27-Jährige unmittelbar nach der Flucht über die Grenze nach Italien abgesetzt haben. „Wir haben sie zur internationalen Fahndung ausgeschrieben und hoffen, zweckdienliche Informationen zu erhalten“, sagte eine Sprecherin der Kantonspolizei Zürich am Montag auf Anfrage.

Vermutungen in Medien, wonach die beiden von Italien aus nach Griechenland gereist seien und versuchen wollten, nach Syrien - woher der Verurteilte nach Behördenangaben stammt - zu gelangen, wollte die Polizei nicht kommentieren.

Die Wärterin und der Häftling waren laut Mitteilung der Polizei am 8. Februar aus der Haftanstalt Limmattal nahe Zürich geflohen. Die Staatsanwaltschaft hat eine Untersuchung zu den konkreten Umständen des Ausbruchs angeordnet. Ermittler gehen davon aus, dass die Aufseherin den Mann aus seiner Zelle befreite, um gemeinsam mit ihm zu fliehen.

Wie die Zeitung „Blick“ am Montag unter Berufung auf frühere Häftlinge berichtete, sollen die Aufseherin und der Verurteilte ein Verhältnis angefangen haben.

Zu einem möglichen Verhältnis zwischen den beiden Flüchtigen machten die Behörden am Montag keine Angaben. Eine Justizsprecherin hatte zuvor bereits der Schweizer Nachrichtenagentur sda gesagt, es sei den Behörden nicht bekannt, ob zwischen der Aufseherin und dem Syrer eine persönliche Beziehung bestehe. Der berufliche Umgang zwischen der Wärterin und Häftlingen müsse genau abgeklärt werden. Eine Flucht aus dem Gefängnis wie diese habe es in der Schweiz nie zuvor gegeben.

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