Schülerin nach Disco erschlagen - Hohe Jugendstrafe für 19-Jährigen

Göttingen. Weil er eine 17-jährige Schülerin nach einem Disco-Besuch erschlagen hat, ist ein 19-Jähriger aus Niedersachsen zu neuneinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Die Richter am Landgericht Göttingen sprachen den Angeklagten am Montag des Totschlags schuldig.

Ein Motiv für die Tat sei nicht erkennbar geworden, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.

Im Strafmaß blieb die Kammer geringfügig unter der möglichen Höchststrafe für Jugendliche von zehn Jahren. Der Staatsanwalt hatte acht Jahre und neun Monate verlangt. Der Verteidiger hatte fünf Jahre Jugendstrafe gefordert.

Nach Überzeugung der Richter hatten der Angeklagte und sein Opfer die Disco im Dorfgemeinschaftshaus von Asche im Kreis Northeim kurz nach Mitternacht gemeinsam verlassen, um Zigaretten zu holen. Zwischen beiden müsse es dann zu einem Kampf gekommen sein. Über den Grund dafür könne man nur spekulieren.

Der Angeklagte habe die 17-Jährige gewürgt und sie in einen dunklen Kellereingang geschleift. Dort habe er mit einem Stein und später noch mit einem Terrakotta-Topf auf den Kopf des Opfers eingeschlagen. Anschließend zog er sich zu Hause frische Kleidung an und ging für einige Zeit zurück zur Disco.

Der Angeklagte hatte kein Geständnis abgelegt, sondern durch seinen Verteidiger erklären lassen, er glaube wegen der Beweislage inzwischen auch, dass er die Tat begangen habe. Er könne sich wegen eines alkohol- und drogenbedingten "Blackouts" aber an nichts erinnern. Das Gericht nahm ihm dies nicht ab.

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