Schon im Vorfeld agieren

Dass die Gewalttäter von Bonn bestraft werden, ist das eine. Eine weitere, in die Zukunft gerichtete Maßnahme bringt nun die Gewerkschaft der Polizei ins Spiel: Polizeilich bekannte Gewalttäter und diejenigen, die zur Gewalt aufrufen, sollen schon im Vorfeld von einer Demonstration ausgeschlossen werden.

Schließlich könne ja auch ein gewaltbereiter Hooligan ein Stadionverbot erhalten. Zwar sind ein Stadionbesuch und das Grundrecht der Versammlungsfreiheit qualitativ nicht vergleichbar. Dennoch sollten solche Maßnahmen der Gefahrenabwehr möglich sein — zum Schutze von Polizisten und Demonstranten. Mehr Sicherheit für andere Demonstrationsteilnehmer schützt letztlich auch das Recht auf Versammlungsfreiheit selbst.

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