Schmerzensgeld nach Todesangst?

Familie verklagt Düsseldorfer Reiseveranstalter nach Bruchlandung in Antalya wegen „entgangener Urlaubsfreuden“.

Düsseldorf. Für viele der 156 Passagiere waren es die schrecklichsten Minuten ihres Lebens. Kurz vor der Landung im türkischen Antalya war die Boeing 737 der Sky Airlines am 10. Oktober vergangenen Jahres in heftige Turbulenzen geraten. Beim Aufsetzen leitete der Pilot eine Vollbremsung ein. Dabei platzte ein Reifen, das Fahrwerk brach ab und ein Flügel des Jets berührte den Boden. In der Maschine brach Panik aus, die Fluggäste hatten Todesangst. Dafür soll ein Düsseldorfer Reiseveranstalter nun zahlen. Eine Familie aus Baden-Baden will nicht nur den kompletten Reisepreis zurück, sondern fordert auch noch Schmerzensgeld.

Eigentlich hätte die Maschine schon am Abend zuvor starten sollen. Aber wegen des schlechten Wetters hob die Boeing erst am nächsten Morgen gegen 7.15 Uhr ab. Bei der Landung soll man dann durch eine Wolkendecke geflogen sein, als die Turbulenzen begannen. Der Jet sei von der Landebahn abgekommen und — so der Anwalt der Kläger — erst kurz vor einem Gebäude zum Stehen gekommen. Inzwischen sei allerdings klar, dass es sich um einen Fehler des Piloten gehandelt habe.

Durch den Vorfall sei der ganze Urlaub verdorben gewesen. Nach der Bruchlandung in Antalya habe es keine Betreuung gegeben. Vater, Mutter und Tochter hätten aus Angst vor dem Rückflug keine Nacht ruhig schlafen können. Bei dem Gedanken, wieder in einen Jet steigen zu müssen, sei ihnen immer „ganz schlecht“ geworden. Hinzu kam, dass Essen und Service in dem Hotel angeblich zu wünschen übrig ließen.

Die Familie fordert vor dem Düsseldorfer Zivilgericht nicht nur den kompletten Reisepreis von 3129,31 Euro zurück, sondern will auch noch 1500 Euro Schmerzensgeld für die erlittene Todesangst vom Reiseveranstalter bekommen.

Der will aber nicht zahlen. Angeblich — so der Rechtsanwalt des Unternehmens — sei die Ursache des Unfalls überhaupt noch nicht klar, sondern werde zurzeit noch von einer Experten-Kommission in der Türkei untersucht. Es sei auch keine Panik an Bord ausgebrochen, vielmehr habe nur „Aufregung“ unter den Passagieren geherrscht. Es habe keine Gefahr für die Fluggäste bestanden.

Alle Versuche des Gerichtes, die Parteien in der Verhandlung zu einer gütlichen Einigung zu bewegen, fielen auf keinen fruchtbaren Boden. Ob noch weitere Zeugen gehört werden, ist noch unklar. Der Prozess wird fortgesetzt.

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