41-Jähriger gibt Mord zu Satanist von Witten gesteht Ritualmord vor 16 Jahren

Ein Mann begeht einen Ritualmord. Jetzt - 16 Jahre später - legt er ein Geständnis ab. Dabei soll er schon wieder einen neuen Mord geplant haben. Doch diesen Vorwurf weist er vor Gericht zurück.

Der Angeklagte Daniel W. (M) sitzt im Landgericht in Bochum auf der Anklagebank. Knapp 16 Jahre nach einem grausamen Ritualmord muss ein 41-jähriger Bochumer erneut vor Gericht. Der noch immer inhaftierte Angeklagte soll aus der Haft heraus die Ermordung seiner Ex-Frau geplant haben.

Der Angeklagte Daniel W. (M) sitzt im Landgericht in Bochum auf der Anklagebank. Knapp 16 Jahre nach einem grausamen Ritualmord muss ein 41-jähriger Bochumer erneut vor Gericht. Der noch immer inhaftierte Angeklagte soll aus der Haft heraus die Ermordung seiner Ex-Frau geplant haben.

Foto: Bernd Thissen

Bochum. Knapp 16 Jahre nach einem grausamen Ritualmord hat der sogenannte Satanist von Witten erstmals öffentlich diese Tat gestanden. Die aktuellen Vorwürfe, aus der Haft heraus die Ermordung seiner Ex-Frau geplant zu haben, weist er aber zurück. „Das ist Unsinn“, sagte er zum Prozessbeginn vor dem Schwurgericht in Bochum am Montag. In dem Prozess geht es um versuchte Anstiftung zum Mord.

Der inzwischen 41 Jahre alte Mann gab zu, im Januar 2002 zurecht wegen Mordes verurteilt worden zu sein. „Die Sache von damals ist vollkommen zurecht abgeurteilt worden“, sagte er den Richtern. In dem damaligen Prozess um den Ritualmord hatte er noch geschwiegen, danach sogar ein Buch geschrieben, indem er seine Unschuld beteuert hatte.

Der Angeklagte hatte 2001 mit seiner später ebenfalls verurteilten Ehefrau einen Arbeitskollegen in eine Wittener Wohnung eingeladen. Der Gast wurde mit 66 Hammerschlägen und Messerstichen getötet.

Im aktuellen Prozess wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, die Ermordung seiner Ex-Frau geplant zu haben. Die Tat sollte angeblich von einer Brieffreundin ausgeführt werden, die den Angeklagten im Jahr 2010 mehrfach im Gefängnis besucht hatte. Es soll sogar Geld angeboten worden sein. Die Frau war jedoch zur Polizei gegangen.

Der 41-Jährige hält die Vorwürfe jedoch für grotesk. „Es gab keinen Mordauftrag“, sagte er den Richtern. „Der Staatsanwalt hat in blindem Eifer eine völlig willkürliche Anklageschrift verfasst.“

Im Falle einer Verurteilung wegen versuchter Anstiftung zum Mord drohen dem Angeklagten mehrere weitere Jahre Haft. Im Falle eines Freispruches ist mit seiner zeitnahen Entlassung zu rechnen. dpa

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