Reichenhall-Urteil: Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Traunstein (dpa) - Einen Tag nach dem Freispruch im neuen Prozess um den verheerenden Einsturz der Eislaufhalle von Bad Reichenhall hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.

Damit ist ein weiterer Gang zum Bundesgerichtshof (BGH) nach Karlsruhe möglich, um auch dieses Urteil auf mögliche Verfahrensfehler überprüfen zu lassen. Die Revision sei am Freitag beim Traunsteiner Landgericht eingegangen, sagte Staatsanwalt Andreas Miller der Nachrichtenagentur dpa.

Der angeklagte Gutachter war tags zuvor vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Er hatte in städtischem Auftrag keine drei Jahre vor der Katastrophe dem Gebäude einen guten Zustand bescheinigt. Am 2. Januar 2006 kamen beim Einsturz der Halle 15 überwiegend junge Menschen ums Leben. Den Freispruch des heute 58-Jährigen hob der BGH im ersten Prozess auf.

Dass nun Revision eingelegt wurde, bedeutet nicht automatisch, dass die Anklagebehörde den neuen Freispruch zum zweiten Mal anfechten will. Erst will sie die schriftliche Urteilsbegründung der Strafkammer prüfen. Der Vorsitzende Richter hat für das ausführliche Urteil mehrere Wochen Zeit. Danach entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie ihre Revision begründet, also tatsächlich die BGH-Richter anruft.

In seiner mündlichen Begründung des Freispruchs hatte der Vorsitzende Jürgen Zenkel am Donnerstag gesagt, der Gutachter sei lediglich mit einer Art Kostenschätzung für eine Sanierung des Gebäudes beauftragt gewesen. Die Tragfähigkeit des Hallendaches habe er nicht untersuchen müssen. Den nicht angeklagten Verantwortlichen im Reichenhaller Rathaus hielt Zenkel Schlamperei, Ignoranz, Verantwortungslosigkeit und Skrupellosigkeit vor. Sein Fazit: „Letztendlich handelt es sich um einen Schwarzbau.“

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