Voraussetzungen für Sicherungsverwahrung könnten gegeben sein Psychiater hält NSU-Hauptangeklagte Zschäpe für voll schuldfähig

München. Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, ist nach Einschätzung des psychiatrischen Gutachters Henning Saß voll schuldfähig. Es lägen keine Voraussetzungen für eine eingeschränkte Schuldfähigkeit vor, sagte Saß am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht München.

Voraussetzungen für Sicherungsverwahrung könnten gegeben sein: Psychiater hält NSU-Hauptangeklagte Zschäpe für voll schuldfähig
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Für den Fall einer Verurteilung im Sinne der Anklage sieht er außerdem die Voraussetzungen für eine an die Haft anschließende Sicherungsverwahrung Zschäpes gegeben.

Saß sagte, es gebe bei Zschäpe keine Anhaltspunkte für eine Verhaltensänderung. Falls das Gericht der Anklage folge und sie als Mittäterin der NSU-Mordserie mit zehn Toten verurteile, sei „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit“ davon auszugehen, dass Zschäpe bei vorliegender Möglichkeit ihr rechtsextremes Verhalten fortführe. Das Gutachten könnte eine entscheidende Rolle für Zschäpes Strafmaß bekommen. ran/cfm/AFP

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