Prozess um getötete Anna muss neu aufgerollt werden

Bonn. Das Verfahren gegen die Pflegeeltern der getöteten neunjährigen Anna aus Bad Honnef muss neu aufgerollt werden. Das Bonner Schwurgericht gab am Montag dem Antrag der Verteidigung der Pflegemutter statt, das Verfahren auszusetzen.

Grund für den Antrag war, dass die Staatsanwaltschaft die Anklage gegen die Pflegeeltern nachträglich verschärfen wollte.

Die Pflegeeltern waren zunächst wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. Dann sagte ein Rechtsmediziner aus, dass Anna mindestens drei Minuten in einer Badewanne unter Wasser gedrückt worden sei. Daraufhin wollte die Staatsanwaltschaft erreichen, dass die Pflegemutter wegen Mordes und Totschlags in besonders schwerem Fall verurteilt werden kann.

Dies lehnte das Gericht ab. Allerdings ließ es eine Verschärfung der Anklage auf Totschlag zu. Daraufhin beantragte nun die Verteidigung, das Verfahren neu aufzurollen. Anna lebte seit zwei Jahren bei dem Paar. Am Abend des 22. Juli 2010 lag sie leblos in der Wanne. Der vom Pflegevater alarmierte Rettungsdienst brachte das Kind in ein Krankenhaus, wo es starb.

Der Körper des Mädchens war voller blauer Flecke. Ein Fall von Kindesmisshandlung, sagt die Staatsanwaltschaft. Das Kind sei von den Pflegeeltern in mindestens 55 Fällen gequält und roh misshandelt worden. Die letzte Misshandlung habe den Tod verursacht.

Am Abend vor dem tödlichen Bad war Anna vom Balkon der Erdgeschosswohnung gesprungen und hatte sich darunter verkrochen. Sie wollte dem Baderitual entgehen, bei dem sie schon mehrfach untergetaucht worden war. Auftakt des neuen Prozesses soll der 2. Mai sein. Insgesamt sind nach Angaben des Gerichts 13 Verhandlungstage geplant. Das Urteil ist für den 20. Juni vorgesehen.

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