Prozess um gefälschte Brandmelder eingestellt

Zeugen aus China erschienen nicht in Mönchengladbach. Ihre Anzeige hatte das Verfahren erst ins Rollen gebracht.

Mönchengladbach. Schneller als gedacht ist der Prozess um gefälschte Rauchmelder wieder zu Ende. Das Landgericht Mönchengladbach stellte am Dienstag das Verfahren vorläufig ein. Vorläufig heißt dabei: Man behält sich vor, das Verfahren wieder aufzunehmen, falls die Angeklagten nicht den auferlegten Geldbetrag binnen sechs Monaten an die Staatskasse zahlen. Beide Angeklagte müssen jeweils 5000 Euro zahlen — wobei ihre Verteidiger Wert darauf legten, dass das kein Schuldeingeständnis sei.

Im Jahr 2004 sollen Bernd Sch. (46) aus Mönchengladbach und Holger S. (61) aus Osterholz-Scharmbeck Billig-Rauchmelder in Umlauf gebracht haben, die in China produziert worden waren — aber nicht funktionierten. Und das, obwohl alle wichtigen Gütesiegel, auf die Verbraucher achten wie das der Stiftung Warentest und das GS-Siegel für „geprüfte Sicherheit“ angebracht waren, ohne dass die Geräte getestet gewesen wären.

Schon vor Prozessbeginn hatte Verteidiger Norbert Gatzweiler scharfes Geschütz aufgefahren. „Wir führen hier einen unnötigen Prozess“, sagte er vor dem Gerichtssaal. Plagiate könnten die Melder schon deshalb nicht sein, weil die Herstellerfirma Eyston aus China, die den Vorwurf erhob, überhaupt keinen Markenschutz mehr besessen habe. „Die Staatsanwaltschaft stützt sich einfach auf eine Anzeige aus China, ohne hier eigene Ermittlungen anzustellen“, kritisierte er.

Von „vielen 100 000“ Rauchmeldern seien lediglich zwei auf ihre Funktion hin geprüft worden, sagte der Verteidiger. Trotzdem habe es eine riesige Rückrufaktion für die angeblich gefälschten Produkte gegeben. „Es geht hierbei um einen Konkurrenzkampf zwischen chinesischen Unternehmen, in den mein Mandant als Importeur hineingezogen wird“, erklärte Gatzweiler. „Ich glaube nicht, dass da ein einziger Zeuge aus China erscheinen wird.“

Genau das führte wenig später zur sang- und klanglosen Einstellung des Verfahrens. Es sei nicht gelungen, zwei wichtige Zeugen aus China zu laden, erklärte Staatsanwältin Carola Guddat. Es handelte sich dabei um den ehemaligen Eyston-Manager Malcolm L. und die Firmen-Mitarbeiterin Jessica W. Die beiden hatten durch die Anzeige das Verfahren erst ins Rollen gebracht. Ohne ihre Aussagen wäre es schwierig geworden, überhaupt irgendeinen Beweis zu führen. In diesem Bewusstsein stellte die Kammer das Verfahren ein.

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