Prozess gegen Tierpark: Wenn der Hahn kräht, ist das Mist

In Mönchengladbach verklagt ein Anwohner einen Tierpark, weil ihn dessen Federvieh nicht schlafen lässt.

Prozess gegen Tierpark: Wenn der Hahn kräht, ist das Mist
Foto: dpa

Mönchengladbach. Was kümmerts den Hahn, wenn sich der Mensch aufregt. Manchmal muss es eben in aller Herrgottsfrühe raus, das Kikeriki. Aber jetzt hat selbst das Federvieh Mittagsruhe. Der Hahn stolziert über den Rasen, pickt mal hier mal da. Die Hühner folgen ihm in gebührlichem Abstand.

Geordnete Ruhe beim Federvieh im Mönchengladbacher Tierpark. Für einen Nachbarn ist manchmal nachts nichts in Ordnung. Dann wird er wach vom Geschrei der Hähne und Pfauen. In einem Prozess kämpft er um seine Nachtruhe.

Am Dienstag steht vor dem Amtsgericht Mönchengladbach der nächste Verhandlungstermin an. Der Kläger sehe sich um seine Nachtruhe gebracht, sagt der Anwalt Christoph Hartleb: „Wie Hühner und Hähne nun mal so sind, werden die früh wach und meinen, sie müssten dann losschreien. Das geht dann nachts um drei Uhr los.“

Der Kläger sei in den 90er Jahren in das Wohngebiet direkt nebenan gezogen. Er habe von dem Tierpark konkrete Maßnahmen gefordert: „Sperrt die Hühner, Hähne und Pfauen doch nachts in einen Stall und lasst sie morgens wieder raus. Dann ist es gut.“

Den Tierpark gibt es seit den 50er Jahren. 91 Tierarten leben hier, insgesamt 400 Exemplare. Das Wisent ist das größte Tier, es gibt Seehunde, Affen, Luchse — auch nicht gerade leise Papageien. Manchmal schallt der Ruf der Esel übers Gelände. Aber es sind die Hähne, Hühner und Pfaue, die der Nachbar ins Visier genommen hat.

„Die Hühner erschrecken sich eben, wenn der Marder kommt“, hat Katrin Ernst, Leiterin des Tierparks, für manch nächtliche Aufregung auf dem Areal des Federviehs Verständnis. Und wenn es jetzt früher hell werde, krähe eben auch der Hahn früher. „Aber man kann doch nicht sagen, der kräht zu laut“, sagt Ernst. Mit Beginn der Paarungszeit rufe auch der Pfau lauter. Balzzeit eben. Aber bis auf den Herrn habe sich niemand darüber beschwert.

Ställe müssten sowieso erst noch gebaut werden, sagt Parkleiterin Ernst. Aber selbst dann gebe es keine Garantie, dass die Pfaue auch da reingingen. Denn die prächtigen Vögel nächtigen bisher auf alten Bäumen — wie das so ihre Natur ist. Im Übrigen beschwere sich der Nachbar nicht zum ersten Mal. Vorher seien ihm die Kamerunschafe zu laut gewesen. Die seien auf dem Gelände umgezogen.

Wie das beim Streit unter Nachbarn oft so ist, sind die Fronten verhärtet. Dieser Vorschlag des Richters zur Güte lief ins Leere: Man solle sich doch überlegen, ob das Geld für den Prozess nicht besser in schallisolierte Fenster investiert sei. Am Dienstag kommen die nächsten Zeugen, darunter die Ex-Frau des Klägers, zu Wort.

Im Gesetz gebe es keinen Grenzwert für Tiergeräusche, sagt der Mönchengladbacher Gerichtssprecher, Martin Alberring. In dem Prozess gehe es nicht allein um die Lautstärke, erläutert er. Die Richter müssten entscheiden, ob der Kläger durch das Federvieh wesentlich beeinträchtigt sei. Dabei spielten Tageszeit, Häufigkeit des Schreiens und auch die Lautstärke eine Rolle. Das Gericht erwägt, dazu ein Gutachten erstellen zu lassen.

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