Prepperszene Ex-Polizist wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilt

Schwerin · Wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz hat das Landgericht Schwerin einen früheren SEK-Beamten verurteilt. Er wollte sich auf den „Tag X“ vorbereiten.

 Der Angeklagte (M) winkt beim Prozess gegen einen Polizisten und mutmaßlichen Prepper wegen illegalen Waffenbesitzes im Landgericht den Anwesenden zu.

Der Angeklagte (M) winkt beim Prozess gegen einen Polizisten und mutmaßlichen Prepper wegen illegalen Waffenbesitzes im Landgericht den Anwesenden zu.

Foto: dpa/Danny Gohlke

Wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz hat das Landgericht Schwerin einen ehemaligen Polizisten der Spezialeinsatzkräfte (SEK) Mecklenburg-Vorpommerns zu einem Jahr und neun Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass der 49-Jährige mindestens zwei Waffen, 1500 Schuss Kriegswaffenmunition sowie etwa 5000 Schuss sogenannte Behördenmunition illegal besaß und sie in seinem Haus und Gartenhaus teilweise unsachgemäß lagerte.

Das Gericht habe nicht festgestellt, dass der Angeklagte mit den Waffen illegale Ziele verfolgte, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Der frühere Elite-Polizist war Waffennarr sowie Administrator von zwei Internet-Chatgruppen, die der sogenannten Prepper-Szene zugerechnet werden, eine davon mit dem Namen "Nord Kreuz". Die Gruppe habe sich auf einen "Tag X" vorbereitet, an dem eine unbeherrschbare Krise eintreffe, nicht aber darauf hingearbeitet, so das Gericht.

Der Angeklagte habe sich in diese Krisenszenarien "verrannt". Einige Beiträge seiner persönlichen Chat-Nachrichten stünden zweifelsfrei außerhalb der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zeigten "wertkonservative und rechtsradikale" Gedanken. In dem Verfahren gehe es jedoch nicht um die Gesinnung des Angeklagten.

Bei dem Ex-Polizisten waren 2017 und 2019 bei Hausdurchsuchungen insgesamt über 50.000 Schuss Munition und zahlreiche Waffen gefunden worden. Anders als in der Anklage der Staatsanwaltschaft behauptet besaß er den Großteil davon legal, auch wenn ihm 2017 seine Waffenbesitzkarten weggenommen worden waren. Offiziell wurde die Erlaubnis zum Waffenbesitz erst kurz vor der Eröffnung des Prozesses entzogen.

Illegal besaß der Mann eine Maschinenpistole, die 1993 bei der Bundeswehr entwendet wurde. Er gab an, sie 2008 am Rande einer Waffenmesse als Sammlerstück erworben zu haben. Auch der Besitz eines Winchester-Gewehrs war illegal.

Der 49-jährige gilt weiterhin als Zeuge in einem Verfahren des Generalbundesanwalts gegen einen anderen Polizisten und einen Rostocker Rechtsanwalt. Ihnen wird seit 2017 vorgeworfen, eine staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben.

Der Angeklagte nahm das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie Revision einlegt. Sie hatte zwei Jahre und zehn Monate Gefängnis gefordert.

ftx/cha

(AFP)
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