Praktikantinnen im Zoo gequält: Bewährung für zwei Ex-Tierpfleger

Gericht verzichtet wegen Kündigung auf Geldauflage.

Wuppertal. Fesselungen, Küssversuche, Viehtreiber-Test: Im Prozess um misshandelte Praktikantinnen und Auszubildende im Wuppertaler Zoo sind am Donnerstag zwei frühere Tierpfleger (30 und 37 Jahre) wegen Freiheitsberaubung, Nötigung und Körperverletzung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt: Nachdem sich vor gut einem Jahr eine Ex-Praktikantin ihrem Vater anvertraute, wurden die Vorwürfe öffentlich. Reihenweise meldeten sich junge Frauen und auch Männer bei der Kripo, berichteten von ähnlichen Übergriffen im eher unscheinbaren Afrika-Rinder-Revier.

Laut Anklage sollen die beiden langjährigen Tierpfleger dort über Jahre immer wieder junge Helferinnen mit sexistischen Sprüchen angemacht, körperlich bedrängt und gefesselt haben. Eine damals 22-Jährige soll trotz ihres Bettelns erst nach mehr als fünf Minuten losgebunden worden sein.

Eine andere Frau - auch sie gefesselt - wehrte sich gegen einen Kuss, indem sie einem der Tierpfleger ins Gesicht spuckte. Ein Azubi wurde beim sogenannten Viehtreibertest mit einem Stromstoß traktiert.

Am Donnerstag der Prozess in Wuppertal. Hinter verschlossenen Türen einigten sich die Beteiligten nach zwei Stunden über die Strafhöhe: Für den 37-Jährigen wurden es ein Jahr und fünf Monate, für den 30-Jährigen ein Jahr und zwei Monate. Im Gegenzug hatten die beiden Männer zuvor Geständnisse abgelegt, ersparten damit den Frauen den schweren Gang in den Zeugenstand.

Trotz der Geständnisse: Auf eine öffentliche Entschuldigung der beiden wartete das Gericht am Donnerstag vergeblich. Trotzdem erteilte es den beiden Männern keine finanziellen Bewährungsauflagen. Begründung: Die beiden Angeklagten seien durch die rechtskräftige Kündigung seitens der Stadt schon genug gestraft.

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