Polizistin auf A 61 getötet — Haftstrafe
Auf der Autobahn ließ eine 23-jährige Polizistin ihr Leben. Ein Lkw-Fahrer war mit drei Promille in ihren Dienstwagen gerast.
Mönchengladbach. Lange zwei bis drei Sekunden hat der Lkw-Fahrer Zeit zu reagieren. Das macht der Mönchengladbacher Richter Ralf Gerads deutlich. Doch der Lkw-Fahrer ist an dem Abend im Dezember 2017 so betrunken, dass er den grauenhaften Unfall nicht verhindert: Er kracht in das Polizeiauto, das auf dem Seitenstreifen der A 61 bei Viersen mit Blaulicht auf ihn wartet. Eine 23-jährige Polizistin auf der Rückbank stirbt unmittelbar danach. Eine Kollegin wird lebensgefährlich verletzt, ein junger Kollege schwer.
Der angeklagte Lastwagenfahrer aus der Ukraine wurde gestern zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Wegen der rund drei Promille Alkohol im Blut ist er laut Richter vermindert schuldfähig.
Die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer für eine Bewährungsstrafe geworben und noch einmal betont, wie leid dem Mann das alles tue. Für die Richter zeigte der 49-Jährige, der vorher nicht einmal durch eine Ordnungswidrigkeit aufgefallen war, „ehrliche Reue“. Der Fahrer hatte das gestanden, woran er sich erinnerte. Er hatte aber einen für Gutachter nachvollziehbaren Filmriss. Er hatte laut Richter vorher einen Rastplatz angesteuert und dort eigentlich schlafen wollen. Stattdessen habe er mit anderen Lkw-Fahrern Hochprozentiges getrunken.