Polizei stiftete zu Straftat an

Krankenschwester schmuggelte Handy ins Gefängnis.

Dortmund. Eine Krankenschwester (48) aus dem Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg (JVK) ist am 23. Februar vor dem Amtsgericht Unna wegen Bestechlichkeit angeklagt: Sie hatte für einen Lohn von 500 Euro verbotenerweise ein Mobiltelefon ins JVK eingeschmuggelt und einem Gefangenen übergeben. Das Pikante: Die Frau hatte das Handy und das Geld von einer in Zivil gekleideten Polizistin erhalten und war von einem Polizeimitarbeiter erst zu der Tat angestiftet worden.

"Die Frau stand im Verdacht, für die Gefangenen Beschaffungen aller Art zu organisieren. Daraufhin hatte die Anstaltsleitung beschlossen, ihr eine Falle zu stellen", bestätigte am Dienstag ein Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft Dortmund.

Die Frau sei "telefonisch kontaktiert" worden, ob sie bereit sei, für 500 Euro einem Gefangenen ein Handy zu besorgen. Nach ihrem Einverständnis hatte ihr dann am 18. November eine Polizistin in Zivil ein Nokia-Handy und 500 Euro übergeben. Das Handy schmuggelte die Krankenschwester am folgenden Tag an den Kontrollen vorbei in die Anstalt und übergab es dem Gefangenen - Festnahme.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Entscheidungen den Einsatz sogenannter Agents Provocateurs (= provozierende Agenten, "Lockspitzel") zur Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Kriminalität gestattet.

Richter Jörg Hüchtmann vom Amtsgericht Unna, der den Fall verhandeln wird: "Der Einsatz eines Agent Provocateur ist bei der Strafzumessung zu berücksichtigen." Auch sei die "objektive Gefährlichkeit der Tat" nicht sonderlich hoch, da das gesamte Geschehen ja ständig unter Polizeiaufsicht gestanden habe.

Justizkreise vermuten, dass die Krankenschwester wegen eines minder schweren Falls der Bestechlichkeit verurteilt und mit einer Geld- oder Bewährungsstrafe davon kommen könnte. Ihr Arbeitgeber, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, hat ihr jedenfalls bereits fristlos gekündigt.

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