Polanski: „Bin sehr glücklich, dass diese Sache vorbei ist“

Krakau (dpa) - Polen darf den Filmregisseur Roman Polanski (82) nicht an die USA ausliefern. Das beschloss das Krakauer Bezirksgericht am Freitag. Der Oscar-Preisträger reagierte nach dem Urteil erleichtert.

Polanski: „Bin sehr glücklich, dass diese Sache vorbei ist“
Foto: dpa

„Ich freue mich, dass ich der polnischen Justiz vertraut habe“, sagte Polanski. „Ich bin sehr glücklich, dass diese Sache vorbei ist. Das hat mich, und mehr noch meine Familie, viel Energie, Zeit und Gesundheit gekostet.“

Das Auslieferungsgesuch der USA nannte Polanski „vollkommen ungerecht“. „Ich habe das Verbrechen zugegeben und bin ins Gefängnis gegangen“, sagte er. Polanski, der auch einen Wohnsitz in Krakau hat, wollte noch am Freitag zu seiner Familie nach Frankreich zurückkehren.

Das Krakauer Gericht hatte sich seit Februar mit dem Fall Polanski befasst. Die US-Justiz hatte die Auslieferung des Regisseurs wegen eines ihm vorgeworfenen Sexualverbrechens in den 70er Jahren beantragt.

In der gut zweistündigen mündlichen Urteilsbegründung ging Richter Dariusz Mazur mit seinen amerikanischen Kollegen kritisch ins Gericht. Bei der Entscheidung seien zudem Polanskis Alter und die lange Zeit seit dem ihm vorgeworfenen Verbrechen berücksichtigt worden.

Mazur wies auf die Einigung hin, die Polanski in den 70er Jahren mit der US-Staatsanwaltschaft geschlossen hatte, als er Sex mit einer damals 13-jährigen zugegeben hatte. Die Anwälte des Regisseurs hatten in dem Verfahren betont, dass Polanski seinen Teil der Vereinbarung eingehalten und freiwillig eine Gefängnisstrafe verbüßt habe.

Auch das Gericht schloss sich dieser Ansicht an. Das Auslieferungsgesuch sei deshalb unzulässig, hieß es in der Urteilsbegründung. Zudem habe der US-Richter die Rechte Polanskis verletzt, als er ungeachtet der verbüßten Strafe die Einigung zum Nachteil des Regisseurs ändern wollte.

Richter Mazur erinnerte zudem an den Polanskis Hausarrest nach seiner Festnahme auf dem Flughafen Zürich im Jahr 2009. Diese Zeit übersteige die seinerzeit in den USA gegen Polanski geforderte Gefängnisstrafe erheblich. „Worum geht es den USA in dieser Situation? Der gesunde Menschenverstand findet keine Antwort darauf“, sagte Mazur. Er sah die Rechte Polanskis durch das Vorgehen der US-Justiz verletzt. Polen sei aufgrund der Europäischen Menschenrechtskonvention verpflichtet, diese Rechte zu schützen.

Der Richter sagte, dass das damalige Opfer Polanski vergeben und wiederholt gefordert hatte, die Tat nicht länger zu verfolgen. „Die Entschlossenheit der amerikanischen Justiz ist daher überraschend und unverständlich“, sagte er.

Die Staatsanwaltschaft in Los Angeles wollte das Urteil des polnischen Gerichts nicht kommentieren. „Unsere Haltung in dieser Angelegenheit ist gleichgeblieben“, teilte Sprecherin Shiara Davila-Morales auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Die US-Justiz pocht seit Jahren auf die Auslieferung Polanskis.

Bei der Urteilsverkündung war Polanski nicht im Gerichtssaal anwesend. Nach Angaben seiner Anwälte war die Situation im Gericht für ihn „emotional zu belastend“. Die Staatsanwaltschaft kann noch Berufung bei einer höheren Instanz gegen das Urteil einlegen.

Der 82-jährige Regisseur („Der Pianist“, „Rosemarys Baby“) besitzt die polnische und die französische Staatsbürgerschaft. Polanski hatte als Kind in Krakau den Holocaust überlebt.

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