Urteil noch nicht rechtskräftig Papst lehnt Rücktritt von verurteiltem Kardinal Barbarin ab

Rom · Papst Franziskus hat den Rücktritt des Erzbischofs von Lyon, der in Frankreich wegen Vertuschung von Missbrauch verurteilt wurde, abgelehnt.

 Philippe Barbarin, Erzbischof von Lyon.

Philippe Barbarin, Erzbischof von Lyon.

Foto: dpa/Giorgio Onorati

Kardinal Philippe Barbarin habe sich aber entschieden, sich für eine Zeit zurückzuziehen, und habe den Generalvikar mit der Leitung der Diözese beauftragt, erklärte Vatikan-Sprecher Alessandro Gisotti am Dienstag in Rom. Der Papst habe aufgrund der Unschuldsvermutung den Rücktritt nicht annehmen wollen, hieß es in einer Erklärung von Barbarin.

Barbarin ist der höchste katholische Würdenträger Frankreichs. Am 7. März wurde er überraschend zu sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt, weil er Fälle sexueller Übergriffe auf Minderjährige nicht angezeigt habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Barbarin hatte daraufhin angekündigt, ein Rücktrittsgesuch beim Papst einzureichen. Am Montag hatte er Papst Franziskus zu einer Privataudienz getroffen. Der Vatikan hatte zunächst aber nicht weiter ausgeführt, was Ergebnis der Audienz war.

Kardinal Barbarin und anderen Geistlichen wurde in dem Verfahren vorgeworfen, Missbrauchsvorwürfe gegen einen Priester nicht weiter verfolgt zu haben. Dieser soll in den 1980er Jahren Dutzende Kinder sexuell belästigt haben. Die Schuld des Priesters ist bisher nicht rechtskräftig festgestellt worden.

(dpa)
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