Noch kein Urteil im Berufungsprozess gegen Holocaust-Leugnerin

Detmold. Im Berufungsprozess gegen die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck hat das Landgericht Detmold noch kein Urteil verkündet. Plädoyers und Schlusswort der 89-Jährigen waren nach mehr als sechs Stunden Verhandlung erst am Abend gegen 19.00 Uhr abgeschlossen worden.

Die wegen Volksverhetzung angeklagte Ursula Haverbeck im Verhandlungssaal im Landgericht in Detmold.

Die wegen Volksverhetzung angeklagte Ursula Haverbeck im Verhandlungssaal im Landgericht in Detmold.

Foto: Bernd Thissen

Das Gericht will ein Urteil in der kommenden Woche verkünden. Ein genauer Termin steht noch nicht fest. Haverbecks Anwälte hatten in ihren Plädoyers einen Freispruch gefordert und sich auf das Recht der Meinungsäußerung für ihre Mandantin berufen. Oberstaatsanwalt Ralf Vetter sprach sich für eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen Volksverhetzung aus. Er bezeichnete Haverbeck als Rassistin, die bewusst falsche Tatsachenbehauptungen verbreite.

Zwei Amtsgerichte in Ostwestfalen hatten Haverbeck 2016 und 2017 zu mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt. Dagegen hatte die Frau aus Vlotho in der Nähe von Bielefeld Berufung eingelegt.

Haverbeck hatte im Zuge des Prozesses gegen den früheren SS-Wachmann Reinhold Hanning in Detmold in Briefen die Ermordung von millionen europäischen Juden geleugnet. In ihrem Schlusswort am Donnerstag bestritt sie dies erneut.

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