Nahrung in die Venen: Tödlicher Irrtum im Pflegeheim

52-Jährigem wurde Nahrung in die Venen geleitet.

Nahrung in die Venen: Tödlicher Irrtum im Pflegeheim
Foto: dpa

Düsseldorf. Schon als Jugendliche hat Astrid N. ehrenamtlich alte Menschen gepflegt. Als die 49-Jährige eine Chance bekam, examinierte Altenpflegerin zu werden, war sie überglücklich. Doch ob die Frau in den Beruf zurückkehren kann, ist ungewiss. Sie soll einem 52-jährigen Patienten irrtümlich eine Spezialnahrung in die Vene statt in die Magensonde gepumpt haben. Der Mann war kurz danach gestorben. Seit Donnerstag muss sich Astrid N. wegen fahrlässiger Tötung vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten.

Als Leiterin des Wohnbereichs „Gänseliesel“ hatte Astrid N. am 22. Dezember in dem Monheimer Pflegeheim Frühdienst. Der 52-Jährige war wenige Tage zuvor aus dem Krankenhaus zurück ins Heim verlegt worden. Dort sollte dem stark untergewichtigen Mann, der an einer schweren Viruserkrankung litt, eine Magensonde eingesetzt werden. Der Eingriff konnte jedoch nicht vorgenommen werden.

Allerdings stand die spezielle Nahrung bereits auf dem Tisch neben dem Bett des Patienten. Astrid N. erklärte, sie habe nicht gewusst, dass die Sonde nicht gelegt wurde. Den Entlassungsbericht des Krankenhauses habe sie möglicherweise „nur überflogen“. Als der 52-Jährige sein normales Essen wieder verweigerte, schloss die Pflegerin die flüssige Nahrung an: „Ich habe ihn vorher gefragt, ob das in Ordnung ist.“

Es war nicht in Ordnung. Der Patient erlitt Embolien in der Lunge und anderen Organen sowie einen Gefäßverschluss am Herzen. Der Arzt, der den 52-Jährigen erst mehrere Stunden später untersuchte, konnte nur noch den Tod feststellen.

Schwere Vorwürfe machte der Arzt, der das Pflegeheim seit Jahren betreut, dem Krankenhaus, der Heimleitung, aber auch den Verantwortlichen des Pflegedienstes. Der 52-Jährige hätte in seinem Zustand niemals zurück in das Heim gebracht werden dürfen: „Eine optimale medizinische Versorgung war dort nicht möglich.“ Und er fügte hinzu: „Der Fisch stinkt vom Kopf.“

Dies könnte bedeuten, dass Astrid N. nicht allein für den Tod des Patienten verantwortlich gemacht werden kann. Zwei ehemalige Kolleginnen, die am Donnerstag aussagen sollten, wurden von Richter Rainer Dress wieder nach Hause geschickt. Sie sollen die Chance haben, sich einen Rechtsanwalt zu suchen.

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