Beschwerde eingelegt Mutmaßlicher Islamist in Hessen wegen Formfehlers aus Untersuchungshaft entlassen

Frankfurt/Main · Ein mutmaßlicher Islamist ist in Hessen wegen eines Formfehlers aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Er war im Dezember 2018 verurteilt worden und ging in Revision.

 Das Landgericht Frankfurt am Main hat ein Protokoll der Hauptverhandlung nicht rechtzeitig fertiggestellt. Symbolbild.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat ein Protokoll der Hauptverhandlung nicht rechtzeitig fertiggestellt. Symbolbild.

Foto: dpa/Johannes Eisele

Ein mutmaßlicher Islamist ist in Hessen wegen eines Formfehlers aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das Landgericht Frankfurt am Main habe das Protokoll der Hauptverhandlung nicht rechtzeitig fertiggestellt und das Verfahren dadurch um mehrere Monate verzögert, begründete das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Entscheidung am Freitag. Die weitere Untersuchungshaft des 31-Jährigen wäre unverhältnismäßig.

Das fertige Protokoll sei Voraussetzung für eine rechtswirksame Zustellung des Urteils an die Verteidiger und den Angeklagten. Dies sei maßgeblich für den Fortgang des Revisionsverfahrens. Das Protokoll sei erst fünf Monate nach der Urteilsverkündung fertiggestellt worden. Allein das Senden der Dokumente an die Verteidiger nach Abfassung der schriftlichen Urteilsgründe habe drei Monate gedauert.

Der 31-jährige Bilal G. war im Dezember 2018 wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Ihm war vorgeworfen worden, 2013 einem damals 16-Jährigen ein Flugticket von Frankfurt nach Antalya gekauft zu haben, um ihn bei seinem Vorhaben zu unterstützen, für die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat in den Dschihad zu ziehen.

Gegen das Urteil ging G. in Revision. Gleichzeitig legte er Beschwerde gegen die Fortdauer der Untersuchungshaft ein. G. wurde am Donnerstag aus der Untersuchungshaft entlassen.

(AFP)
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