Mit Rücksicht und Routine: Die zehn Regeln für Wintersportler

München (dpa/tmn) - Auf Skipisten kann es schon mal eng werden. Immerhin wedeln nach Angaben des deutschen Skiverbands 4,5 Millionen Deutsche regelmäßig über die verschneiten Hänge. Damit es da nicht zu Unfällen kommt, gibt es Regeln.

Die sollte jeder Skifahrer kennen.

Skifahren kann gefährlich sein. Allein im Winter 2010/2011 verletzten sich mehr als 40 000 Deutsche auf der Skipiste. 6400 Fahrer mussten sich sogar stationär behandeln lassen. Doch die Unfälle gehen zurück. Seit Anfang der 80er Jahre nahm die Zahl um fast 60 Prozent ab.

Das liegt aber nicht nur am Können der Skifahrer, sondern auch am Material. „Bindung, Skischuhe und Ski sind besser geworden, und auch die Pisten sind breiter und können besser präpariert werden“, sagt Andreas König vom deutschen Skiverband (DSV). Außerdem ist der Sicherheitsgedanke bei vielen Wintersportlern größer geworden. „Mittlerweile tragen zwei Drittel aller Fahrer einen Helm“, sagt König. „Die Kinder sogar fast alle.“

Und trotzdem: Ohne Regeln geht es auf der Skipiste nicht. Damit sich die Wintersportler nicht ständig in die Quere kommen, hat der internationale Skiverband Federation International de Ski (FIS) 1967 auf einem Kongress in Beirut zehn Grundsätze formuliert. Sie gelten seitdem weltweit. „Den Inhalt der FIS-Verhaltensregeln kennt eigentlich jeder“, sagt König. „Das sind normale Regeln für ein vernünftiges Miteinander unter Menschen.“

1. Rücksicht: Oberstes Gebot ist die Rücksicht auf andere. Man muss sich auf der Piste also so verhalten, dass man keinen anderen gefährdet. Dabei geht es auch um das Material, das der Skifahrer oder Snowboarder trägt. „Zur Rücksichtnahme gehört auch die richtige Einstellung der Skibindung oder das Fahren mit Ski- beziehungsweise Sonnenbrille, um andere besser sehen zu können und nicht geblendet zu werden“, erklärt Norbert Höflacher, der Geschäftsführer der Stiftung Sicherheit im Skisport.

2. Tempo: Laut FIS muss der Ski- und Snowboardfahrer seine Geschwindigkeit beherrschen. „Der Fahrer sollte nur so schnell fahren, wie er kann“, sagt Höflacher. „Er sollte auf das Gelände reagieren und im Zweifel anhalten können.“

3. Wahl der Fahrspur: „Das bedeutet, der von hinten kommende muss immer aufpassen“, sagt Andreas König.

4. Abstand: Der Ski- oder Snowboardfahrer darf nur mit einem sicheren Abstand überholen. „Auf einer Skipiste gibt es auch engere Stellen, auf denen man vielleicht mal nicht überholen darf, genau wie im Straßenverkehr“, sagt Höflacher.

5. Schulterblick: Wer auf der Piste angehalten hat, auf eine andere Piste einfährt oder den Hang aufwärts fährt, was bei Carving-Ski durchaus vorkommen kann, der muss sich versichern, dass er das ohne andere zu gefährden tun kann. „Der Schulterblick, wie beim Einfahren auf die Autobahn, ist wichtig“, sagt König.

6. Anhalten: Ist nur an geeigneten Stellen erlaubt.

7. Pistenrand: Für den Aufstieg oder Abstieg muss der Pistenrand genutzt werden.

8. Schilder: Wichtig ist das Beachten der Zeichen. Auf den Pistenschildern ist nicht nur der Schwierigkeitsgrad der Strecke zu erkennen, sondern auch, ob die Piste befahrbar ist. „Manche sind für Sperrungen blind“, sagt Norbert Höflacher. Doch zu wissen, welche Abfahrt lawinensicher ist und welche nicht, ist wichtig. Jeden Winter kommen im Durchschnitt 20 Deutsche in Lawinen um.

9. + 10. Helfen: Die letzten beiden Regeln beziehen sich auf Unfälle. Zum einen ist man zur Hilfeleistung verpflichtet. Das bedeutet, Erste Hilfe leisten, den Rettungsdienst alarmieren und die Unfallstelle absichern. Zum anderen muss man seine Personalien angeben.

Die Regeln sind logisch, und die meisten Fahrer beachten sie ganz instinktiv. „Ein Problem entsteht, wenn man durch äußere Einflüsse, wie ein schönes Panorama, eine tolle Abfahrt oder Ähnliches abgelenkt wird“, sagt König. „Viele Unfälle passieren durch eine Verkettung unglücklicher Umstände.“

Geschieht etwas, drohen Konsequenzen. „Die Piste ist wie eine Straße. Auf der Straße gilt die Straßenverkehrsordnung, auf der Piste gelten die FIS-Regeln“, sagt Thomas Summerer, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im Deutschen Anwaltverein. „Die Rechtsprechung hat die FIS-Regeln anerkannt als Gesetz des Skisports und wendet sie an, zur Bestimmung der Sorgfaltspflicht“. Der Verursacher ist damit zum Schadenersatz verpflichtet, wenn er die nötige Sorgfalt missachtet hat.

Meistens machen die Krankenversicherungen, die die Kosten für die Verunglückten übernehmen, ihre Ansprüche beim Schuldigen oder dessen Versicherung geltend. Das Problem bei einem Skiunfall ist die Rekonstruktion. „Man hat nur ein paar Abdrücke im Schnee und vage Zeugenaussagen“, erklärt Rechtsanwalt Thomas Summerer. Daher sollten Wintersportler die FIS-Regeln von Anfang an beachten. Damit es gar nicht erst zu Unfällen kommt.

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