Messehallen: EU verurteilt kölschen Klüngel

Köln muss mit hohen Schadenersatzforderungen rechnen.

Köln/Brüssel. Die Stadt Köln muss sich auf viel Ärger und hohe finanzielle Forderungen einstellen. Denn sie hat vor Gericht eine schwere Niederlage eingefahren.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Köln beim Bau der Messehallen gegen EU-Recht verstoßen hat, weil es kein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren gab. Der Auftrag zum Bau der vier neuen Messehallen hätte EU-weit ausgeschrieben werden müssen.

Die Stadt hatte in dem komplizierten Geschäft 2004 einen auf 30 Jahre angelegten "Mietvertrag" mit dem "Privatinvestor Grundstücksgesellschaft Köln Messe" abgeschlossen, in dem Mieten von 600 Millionen Euro (monatlich 1,7 Millionen) für die Nutzung der - damals noch nicht gebauten - Messehallen vereinbart wurden. Ein gutes Geschäft für den Investor: Der Bau soll 235 Millionen Euro gekostet haben.

Die unanfechtbare EU-Gerichtsentscheidung zwingt Deutschland, von sich aus rechtliche Konsequenzen zu ziehen. Denkbar ist zum Beispiel, dass die Voraussetzungen für Schadenersatzforderungen von Baufirmen oder Investoren geschaffen werden, die damals nicht zum Zuge kamen.

Möglich ist auch, dass die laufenden Verträge aufgehoben werden, was allerdings Rechtsstreitigkeiten der Stadt mit ihren derzeitigen Vertragspartnern auslösen dürfte. Eine komplette Rückabwicklung des Verfahrens scheidet hingegen aus - schließlich wäre es grober Unfug, würde man die gebauten Messehallen wieder abreißen.

Sobald feststeht, welche Konsequenzen gezogen werden, kommt die EU-Kommission ins Spiel. Sie wird dann prüfen, ob sie die Maßnahmen für ausreichend hält. Wenn nicht, zieht sie erneut vor das EU-Gericht. Dann drohen sogar Pauschalstrafen oder Zwangsgelder, also täglich oder wöchentlich zu entrichtende Geldbußen, mit denen das EU-Gericht verhindern will, dass ein beklagtes Land auf Zeit spielt.

Die Stadt Köln erklärte, sie werde in Abstimmung mit dem Bund schnell mit der EU-Kommission klären, welche Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen sind.

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