Überblick Mehrwertsteuer, Mindestlohn und Co. - Das ändert sich zum 1. Juli

Berlin · Auf viele Verbraucher kommen ab dem 1. Juli eine Reihe von Gesetzesänderungen zu. Dabei können sich die meisten über mehr Geld im Portemonnaie freuen. Ein Überblick.

 Ein Kassenzettel mit dem reduzierten (7 Prozent) und dem regulären Mehrwertsteuersatz (19 Prozent) liegt auf einem Tisch.

Ein Kassenzettel mit dem reduzierten (7 Prozent) und dem regulären Mehrwertsteuersatz (19 Prozent) liegt auf einem Tisch.

Foto: dpa/Oliver Berg

Auf viele Verbraucher kommen ab dem 1. Juli eine Reihe von Gesetzesänderungen zu. Dabei können sich die meisten über mehr Geld im Portemonnaie freuen: Die Mehrwertsteuer wird vorübergehend gesenkt und Rentner erhalten höhere Bezüge. Der vorübergehende Corona-Kündigungsschutz für Mieter entfällt. Wichtige Änderungen im Überblick:

MEHRWERTSTEUER

Die große Koalition hat als Teil ihres milliardenschweren Konjunkturpakets zur Stützung der Wirtschaft in der Corona-Krise eine vorübergehende Erleichterung der Mehrwertsteuer beschlossen. Die Umsatzsteuer wird für sechs Monate von 19 auf 16 Prozent abgesenkt, der ermäßigte Steuersatz von sieben auf fünf Prozent. Dabei übernimmt der Bund weitgehend die Steuerausfälle im Umfang von knapp 20 Milliarden Euro. Bundestag und Bundesrat stimmten am Montag den Plänen der Bundesregierung zu.

RENTEN

Die über 21 Millionen Rentner in Deutschland können sich erneut über ein deutliches Plus bei ihren Altersbezügen freuen. Die Renten steigen zum 1. Juli im Westen um 3,45 Prozent und im Osten um 4,20 Prozent. Die Renten im Osten steigen mit der jetzigen Anhebung auf 97,2 Prozent des Westniveaus. Mit der Erhöhung greift zum dritten Mal die gesetzlich beschlossene Ost-West-Rentenangleichung. Deswegen fällt die Rentenanpassung im Osten erneut höher als im Westen aus.

MINDESTLOHN FÜR PFLEGEFACHKRÄFTE

Für Pflegefachkräfte soll zum 1. Juli diesen Jahres ein einheitlicher Mindestlohn von 15 Euro gelten, ab April 2022 soll er 15,40 Euro betragen. Neben dem gesetzlichen Urlaubsanspruch sollen Pflegebeschäftigte zudem zusätzlichen Urlaub bekommen - fünf Tage in diesem Jahr und sechs Tage ab kommendem Jahr.

MIETERSCHUTZ

Ab 1. Juli entfällt der vorübergehende Sonder-Kündigungsschutz für Mieter im Zusammenhang mit der Corona-Krise aus. Für den Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni galt, dass Mietern und Pächtern nicht wegen ausgefallener Mietzahlungen aufgrund der Pandemie gekündigt werden kann. Die Miete blieb für diesen Zeitraum aber weiterhin fällig, es können auch Verzugszinsen entstehen. In der großen Koalition ist allerdings ein Streit über die Fortsetzung des Corona-Kündigungsschutzes entbrannt. Die SPD fordert eine Verlängerung, die Union spricht sich dagegen aus.

VERKEHR I: Um die Straßen in der Hauptreisezeit zu entlasten, wird vom 1. Juli bis 31. August wie üblich das sonntägliche Lkw-Fahrverbot ausgeweitet. Lastwagen mit einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhängern dürfen während der Sommerferien einen Großteil der deutschen Autobahnen auch samstags zwischen 7.00 und 20.00 Uhr nicht mehr befahren. Ausnahmen gelten allerdings für den Transport von frischen Lebensmitteln.

VERKEHR II: So genannte Lang-Lkw mit einer Gesamtlänge von bis zu 25 Metern müssen künftig einen elektronischen Abbiegeassistenten haben. Dieser soll die Fahrer beim Abbiegen akustisch vor dem drohenden Zusammenstoß mit einem Radfahrer warnen. Ab dem 1. Juli besteht eine Pflicht für den Einbau von Abbiegeassistenten und für mitblinkende Seitenmarkierungsleuchten - allerdings zunächst nur bei neuen Lastwagen. Für die Nachrüstung von älteren Lang-Lkw gilt eine zweijährige Übergangsfrist.

(AFP/dpa)
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