Mann wegen Todesdrohungen gegen Kinder zu Gefängnisstrafe verurteilt

20 000 Euro oder das Leben des Kindes ist in Gefahr: Aus Geldnot hat ein 50-Jähriger Eltern im Raum Aachen in Angst und Schrecken versetzt. Einmal sollte auch ein Hund dran glauben. Ein Gericht verurteilt den Mann zu mehr als zwei Jahren Haft.

Der Angeklagte in einem Prozess wegen versuchter Erpressung neben seinem Anwalt Peter Schäfer.

Der Angeklagte in einem Prozess wegen versuchter Erpressung neben seinem Anwalt Peter Schäfer.

Foto: Ralf Roeger

Aachen. Das Landgericht Aachen hat einen 50 Jahre alten Mann zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt, der Eltern mit Todesdrohungen gegen ihre Kinder erpresst hat. Der Mann sei der versuchten räuberischen Erpressung in 13 Fällen schuldig gesprochen worden, sagte ein Gerichtssprecher am Montag.

Das Gericht bestätigte damit im Wesentlichen die Vorwürfe aus der Anklage. Demnach hatte der Mann von Mitte 2016 bis Anfang 2017 insgesamt 13 Briefe an Empfänger im Raum Aachen verschickt. In den Schreiben forderte er jeweils 20 000 Euro, ansonsten sei das Leben des Kindes verwirkt.

Die Adressaten recherchierte der 50-Jährige nach Angaben des Gerichts im Internet. Vor allem nahm er Ingenieure und Mitglieder von Golf-Clubs in den Blick, weil er dort ausreichend Geld vermutete. Einmal sei ein Brief auch noch handschriftlich um eine Drohung gegen einen Hund ergänzt worden, weil er das Tier auf einem Foto entdeckte. Letztlich landeten die Briefe in vielen Fällen allerdings bei Menschen, die gar keine oder schon erwachsene Kinder haben.

Kein Empfänger zahlte das Geld, den Kindern passierte auch nichts. Stattdessen wurde der Mann verhaftet. Ermittler kamen ihm mit Hilfe einer Fotofalle auf die Spur, die sie am Ablageort für das Geld installierten. Hinzu kamen weitere Indizien. Zwar gab es keine Fingerabdrücke auf den Briefen - wohl aber DNA auf den Briefmarken, die der Mann angeleckt hatte. Auch handschriftliche Ergänzungen in den Schreiben konnten ihm mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zugeordnet werden.

Der Mann zeigte sich im Prozess geständig. Er habe aber niemals einem Kind wirklich etwas antun wollen, versicherte er. Als Begründung für die Taten führte er seine finanzielle Situation an. Nach einer Kündigung und einer Abfindung in Höhe von 100 000 Euro habe er sich seinen Traum vom Leben in Italien verwirklichen wollen. Das klappte aber nicht. Wieder zuhause hätten die Schulden von der Eigentumswohnung gedrückt, die er früher mit seiner Frau gekauft habe. Immer wieder sei der Gerichtsvollzieher gekommen.

Das Gericht hielt dem Mann sein Geständnis und seine Reue zugute. Andererseits handele es sich aber um schwerkriminelle Taten. Eine Bewährung kam aus Sicht des Gerichts nicht infrage. dpa

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