Brucher Talsperre Mann ließ Jungen 20 Meter tief stürzen - Lebenslange Haft

Es ist die schwerste denkbare Strafe: lebenslange Haft, besondere Schwere der Schuld, Sicherungsverwahrung. Das Landgericht Köln verhängte sie am Donnerstag gegen einen Mann, der zwar niemanden getötet hat, es aber auf besonders perfide Weise versucht hat.

Der Angeklagte (l) während des Prozesses in Köln.

Der Angeklagte (l) während des Prozesses in Köln.

Foto: Oliver Berg

Köln (dpa). Weil er einen Jungen von einer Staumauer in den Abgrund stürzen ließ, ist ein 47-jähriger Mann zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Köln sprach ihn am Donnerstag des versuchten Mordes, der Vergewaltigung und des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig. Das Gericht stellte eine besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an.

Der Angeklagte missbrauchte demnach mehrere Jungen über acht Jahre hinweg und vergewaltigte sie. Als ein 18-Jähriger schließlich Anzeige erstattete, zwang ihn der Angeklagte auf die Staumauer der Brucher Talsperre im Bergischen Land. Dort ließ er ihn nach Überzeugung der Richter in den Abgrund stürzen - es sollte wie Selbstmord aussehen.

Der 18-Jährige fiel 20 Meter in die Tiefe, überlebte aber trotz schwerer Kopfverletzungen. Der Angeklagte hatte das Geschehen als Unfall dargestellt.

Die Vorsitzende Richterin Sabine Kretzschmar bezeichnete die Vorgehensweise des 47-Jährigen hingegen als „perfide“, „sadistisch“ und „raffiniert“, der Mann sei hochgradig gefährlich. Viele Jahre lang hielt er demnach ein „System“ aufrecht, mit dem er sich zunächst mit Geschenken und Zuwendung das Vertrauen unsicherer Jungen aus zerrütteten Verhältnissen erschlich und ihnen dann solche Angst machte, dass sie es nicht wagten, auszubrechen. Sein Motiv war der sexuelle Missbrauch.

Erst der damals 18-Jährige - ausgerechnet sein Liebling - fand schließlich die Kraft, sich von ihm zu lösen. Dass der junge Mann den Sturz überlebt habe, sei reines Glück gewesen, sagte die Richterin. Eine Gutachterin hatte dem Angeklagten „massive narzisstische Tendenzen“ bescheinigt, jedoch volle Schuldfähigkeit.

Die Verteidigung hatte die Strafe ins Ermessen des Gerichts gestellt, wollte aber keine Sicherungsverwahrung und eine Aufhebung des bestehenden Haftbefehls.

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