Loveparade-Prozess: Vorwürfe ausgeweitet
Die Angeklagten müssen sich inzwischen wegen deutlich mehr Fällen von fahrlässiger Körperverletzung verantworten.
Düsseldorf. Im Prozess, um die Katastrophe bei der Duisburger Loveparade, der gestern in Düsseldorf fortgesetzt wurde, hat das Landgericht Duisburg den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung ausgeweitet. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrer Anklage die Zahl der mindestens 652 Verletzten aus prozessökonomischen Gründen auf 18 Fälle beschränkt. Das Gericht befand, dass auch sämtliche Verletzungen der Nebenkläger Teil der Anklage sind. Damit müssen sich nun einige Angeklagte wegen Körperverletzung in 50, die anderen in 33 Fällen verantworten.
Die Verteidiger brachten eine umfassende Besetzungsrüge vor. Sie sind der Ansicht, dass der Fall vor der falschen Strafkammer verhandelt wird. „Die Besetzung ist rechtswidrig und verletzt das Grundrecht unseres Mandanten auf den gesetzlichen Richter“, sagte einer der Verteidiger.
Das Oberlandesgericht, dass die Anklage auf eine Beschwerde hin zugelassen hatte, hatte den Fall dabei gleichzeitig einer anderen, der sechsten Strafkammer des Landgerichts Duisburg übertragen. Die fünfte Strafkammer hatte die Anklage als „erkennbar aussichtslos“ eingestuft und nicht zur Verhandlung zugelassen.
Anwälte kritisierten die Übertragung als willkürlich. Eine Kammer werde durch seine Vorentscheidung im Zwischenverfahren nicht befangen und voreingenommen. Das OLG habe damit dem Landgericht dessen Zuweisungsbefugnis verwehrt. Dies sei ein „eklatanter Verstoß gegen das Grundgesetz“.
Zuvor hatte das Landgericht die Befangenheitsanträge gegen zwei Ersatzschöffen abgelehnt. Das gab der Vorsitzende Richter gestern bekannt. Verteidiger hatten argumentiert, die Kinder der Schöffen seien Besucher der Loveparade gewesen. Auch wenn sie dabei nicht Zeugen des Unglücks wurden, könnten ihre Eltern dadurch befangen sein. Das sah das Duisburger Landgericht anders.