Gericht Lkw-Fahrer soll vor tödlichem Unfall Schmerzmittel genommen haben

Warum donnerte ein Lastwagen ungebremst in ein gut sichtbares Polizei-Auto? Das versucht das Landgericht Paderborn zu klären. Verantworten muss sich der Lkw-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung.

Der ausgebrannte Streifenwagen auf der Autobahn 44 bei Lichtenau. Der damals 34-jährige Lkw-Fahrer hatte im Sommer 2015 auf der Autobahn 44 in der Nacht mit seinem Laster einen wartenden Streifenwagen auf dem Seitenstreifen gerammt. Die Polizisten in dem brennenden Einsatzwagen waren sofort tot.

Der ausgebrannte Streifenwagen auf der Autobahn 44 bei Lichtenau. Der damals 34-jährige Lkw-Fahrer hatte im Sommer 2015 auf der Autobahn 44 in der Nacht mit seinem Laster einen wartenden Streifenwagen auf dem Seitenstreifen gerammt. Die Polizisten in dem brennenden Einsatzwagen waren sofort tot.

Foto: Marc Köppelmann

Paderborn (dpa). Ein wegen fahrlässiger Tötung von zwei Polizisten angeklagter Lastwagenfahrer hätte nach Ansicht eines Gutachters wegen Schmerzmitteln gar nicht am Steuer sitzen dürfen. Der Mann habe das Mittel am Tag vor dem tödlichen Unfall eingenommen und sei fahruntüchtig gewesen, sagte ein Experte am Dienstag vor dem Paderborner Landgericht. Die Substanzen im Schmerzmittel hätten seine Müdigkeit noch verstärkt.

Der 34-jährige Lkw-Fahrer hatte nach dem Unfall mit zwei toten Polizisten Alter von 46 und 51 Jahren auf der Autobahn 44 in der Nähe von Paderborn eingeräumt, nach einer Nachtschicht vor dem eigentlichen Unfall wegen starker Rückenschmerzen schlecht geschlafen zu haben. Der Mann ist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Laut Staatsanwaltschaft hatte er die erlaubte Zeit am Steuer um drei Stunden überzogen. Mitten in der Nacht soll er dann auf gerader und übersichtlicher Strecken ungebremst auf einen auf dem Seitenstreifen stehenden Polizeiwagen gefahren sein. Nach Zeugenaussagen waren Blaulicht, Warnblinklicht und Licht eingeschaltet. Die Autobahn ist an dieser Stelle über eine Länge von mehreren Kilometern gut einsehbar.

Keiner der Zeugen hatte beobachtet, ob der Laster von der rechten Spur der Autobahn auf den Standstreifen geraten war. Zum Prozessauftakt hatte der Familienvater eingeräumt, er sei vielleicht kurz eingeschlafen. Anders könne er sich den Unfall nicht erklären. Den Polizeiwagen will er in der Zeit vor dem Unfall nicht gesehen haben.

Das Gericht will noch am Dienstag ein Urteil verkünden.

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