Lebenslange Haft für Mord in Neusser Jobcenter

Düsseldorf (dpa) - Der Messerstecher aus dem Jobcenter von Neuss muss als Mörder lebenslang in Haft. Der Arbeitslose hatte seine Sachbearbeiterin vor einem halben Jahr in deren Büro angegriffen und die 32-jährige Mutter mit einem Fleischermesser erstochen.

Die Tat sei ein heimtückischer Mord, befand das Düsseldorfer Landgericht am Freitag. Die Verteidiger kündigten an, das Urteil anzufechten und beim Bundesgerichtshof in Revision zu gehen.

Der 52-Jährige war am 26. September 2012 mit zwei Messern in der Behörde aufgetaucht, weil er der Frau unterstellte, seine persönlichen Daten zu missbrauchen. Des Deutschen kaum mächtig, habe er Tage zuvor eine Datenschutzerklärung missverstanden und fälschlich mit illegalem Datenhandel in Zusammenhang gebracht, über den er einen Fernsehbeitrag gesehen hatte.

„Der Angeklagte verstand weder genau was, noch warum er unterschreiben sollte“, sagte der Vorsitzende Richter Rainer Drees. Er habe die Erklärung schließlich auf Drängen eines anderen Sachbearbeiters unterschrieben, die lediglich die Weitergabe der Daten an potenzielle Arbeitgeber regeln sollte.

Am Tattag hatte der 52-Jährige dann die Urheber des vermeintlichen Datenhandels „zur Verantwortung ziehen“ wollen, so das Gericht. Vergeblich habe der Bruder des 2001 aus Marokko eingewanderten Landwirts noch versucht, ihn zu beruhigen und von der „fixen Idee“ des Datenmissbrauchs abzubringen. Einer der vier Stiche durchbohrte den Körper der 32-Jährigen vollständig. Wer derart zusteche, nehme den Tod des Opfers zumindest „billigend in Kauf“, so das Gericht.

Die Bluttat in dem Jobcenter löste damals bundesweit Entsetzen aus. Die Sicherheitsmaßnahmen in den Behörden wurden auf den Prüfstand gestellt und vielerorts verschärft.

Das Urteil entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Anwälte von Eltern, Ehemann und Sohn des Opfers hatten als Nebenkläger ebenfalls lebenslange Haft beantragt.

Die Verteidiger hatten die Tat als Körperverletzung mit Todesfolge oder allenfalls als Totschlag gewertet. In beiden Fällen wären 15 Jahre Haft die Höchststrafe.

Der Vater von fünf Kindern hatte die Bluttat zwar gestanden, aber eine Tötungsabsicht vehement bestritten. Zudem hatte er beteuert, bei der Tat „nicht bei Verstand gewesen“ zu sein. „Man hätte auch anders entscheiden können“, sagte Anwalt Gerd Meister.

Die Leitung des Neusser Jobcenters reagierte erleichtert auf das Urteil: Es eröffne den übrigen Mitarbeitern die Möglichkeit, mit dem Vorfall abzuschließen. Der Strafprozess habe die Beschäftigten noch einmal „sehr belastet“. Immer noch seien Mitarbeiter wegen der Tat erkrankt und arbeitsunfähig.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft begrüßte das Urteil. Der Staat habe die notwendige Härte gezeigt. Nun müsse es gelten, die Arbeitsplätze im öffentlichen Sektor sicherer zu machen. Wo es um elementare Leistungen gehe, sei das Verhältnis zwischen Behördenmitarbeitern und „Kunden“ immer brisant.

Der Angeklagte hatte berichtet, dass er in seiner marokkanischen Heimat erst mit 16 Jahren eine richtige Schule besucht habe und das auch nur drei Jahre lang. Ein Sachverständiger hatte dem Angeklagten eine deutlich verminderte Intelligenz mit einem IQ von 74 attestiert.
Hinweise auf eine verminderte Schuldfähigkeit etwa wegen einer psychischen Störung hatten die Gutachter nicht feststellen können.

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