Bundesgerichtshof : Kundeninfo oder Markenmissbrauch? Streit um „Öko-Test“-Label
Karlsruhe Roter Helm, blauer Helm - spielt es eine Rolle, in welcher Farbe ein Produkt getestet wurde? Oh ja, sagt die Zeitschrift „Öko-Test“ - und hofft auf ein Machtwort des BGH.
Wann dürfen Händler mit dem „Öko-Test“-Label werben? Mit dieser Frage befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag (von 10.00 Uhr an) zum zweiten Mal. Verhandelt werden drei Fälle, in denen die Zeitschrift „Öko-Test“ die Versandhändler Otto (Hamburg) und Baur (Burgkunstadt/Oberfranken) sowie den niederländischen Discounter Matratzen Concord verklagt hat. Das Magazin will nicht, dass mit dem „Öko-Test“-Label geworben wird, wenn die abgebildete Ware nicht getestet wurde.
Selbst wenn die Produkte nur in Farbe oder Größe von den tatsächlich geprüften abweichen, sieht „Öko-Test“ sein Markenrecht verletzt. Das Magazin spricht von einem „wachsenden Label-Missbrauch“ und hofft, dass der BGH dem einen Riegel vorschiebt.
In Karlsruhe geht es um Babyprodukte, Lattenroste, Fahrradhelme und Kopfkissen. Ob das oberste deutsche Zivilgericht noch am Donnerstag entscheidet, gibt es nach der Verhandlung bekannt (I ZR 173/16, 174/16 und 117/17).