Kulturgutschutzgesetz: Was Monika Grütters plant

Berlin (dpa) - Deutschlands Starkünstler Georg Baselitz ließ seine Leihgaben in Museen abhängen, von einer „Guillotine für den Kunstmarkt“ war die Rede, sogar von einer „Enteignung der Sammler“.

Kulturgutschutzgesetz: Was Monika Grütters plant
Foto: dpa

Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat mit ihrem Plan, Kulturgut besser zu schützen, einen beispiellosen Wirbel in der deutschen Kunstszene ausgelöst.

Seit Dienstag liegt erstmals ein autorisierter Entwurf für das Gesetzesvorhaben auf dem Tisch. Nach einem wochenlangen Gesprächsmarathon mit Sammlern, Galeristen und Mäzenen, mit Verbänden, Bundesländern und Fachressorts hat die CDU-Politikerin die bisher kursierenden Versionen überarbeitet. „Ich hoffe, dass sich der Kunsthandel mit diesem Gesetz vielleicht nicht anfreunden, aber doch arrangieren kann“, sagt sie vorsichtig.

Freilich: Die Änderungen sind zum Teil so fein ziseliert, dass selbst die ärgsten Kritiker sich so schnell kein Urteil zutrauen mögen. Man müsse die fast 150 Seiten erst genauer prüfen, sagt die Geschäftsführerin des Bundesverbands Deutscher Galerien und Kunsthändler, Birgit Maria Sturm.

Grütters kann das nur recht sein. Denn ihrer Ansicht nach beruht die Aufregung zum Großteil auf Missverständnissen. Schließlich sei nichts anderes geplant als das, was für Nicht-EU-Länder schon längst gelte, betont sie. Künftig soll also auch für EU-Mitgliedsstaaten eine Ausfuhrgenehmigung beim Verkauf von Kunstwerken nötig sein.

„Allerdings haben wir die Alters- und Wertgrenzen so modifiziert, dass wir den Interessen des Kunsthandels entgegenkommen“, so Grütters. Gemälde etwa sind erst betroffen, wenn sie älter als 70 Jahre sind und mehr als 300 000 Euro kosten. Bücher erst mit 100 Jahren, Landkarten mit 200 Jahren. Dennoch befürchten Galeristen einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

Größter Knackpunkt dürfte auch weiterhin die Frage bleiben, was als „national wertvolles Kulturgut“ gilt - und damit generell unter Ausfuhrverbot steht. Erstmals gibt es nun eine gesetzliche Definition, doch vieles wird Auslegungssache bleiben. „Es geht uns um die Himmelsscheibe von Nebra und nicht um Arbeiten von Herrn Baselitz“, so Grütters.

Bisher gibt es auf der seit 60 Jahren bestehenden Liste nur rund 2700 Eintragungen, lediglich zwei Streitfälle mussten den Angaben zufolge in dieser Zeit gerichtlich geklärt werden. Künftig soll verpflichtend vorgeschrieben sein, dass die Länder einen Sachverständigenrat zur Beurteilung einschalten müssen. Zudem heißt es im Gesetz: „Werke lebender Urheber oder Hersteller dürfen nur mit deren Zustimmung eingetragen werden.“

Anderes könnte künftig aber sehr wohl unter die Schutzklausel fallen - so wie etwa der vom Westdeutschen Rundfunk (WDR) geplante Verkauf zweier Arbeiten von Ernst Ludwig Kirchner und Max Beckmann. Beide Bilder stammen laut Grütters aus der „Schandausstellung“ der Nazis über als entartet diffamierte Kunst und sind damit besonders bedeutsam für das kulturelle Erbe Deutschlands.

Mancher Sammler hat derweil offenbar schon vorsorglich die Notbremse gezogen. So bestätigte die rheinland-pfälzische Landesregierung Anfang August einen „Spiegel“-Bericht, wonach eine Adelsfamilie einen kostbaren Goldpokal aus dem 17. Jahrhundert gegen den Willen der Behörden zunächst nach Großbritannien und dann vermutlich in die USA gebracht hat.

Und Grütters berichtet vom Brief eines Sammlers, demzufolge derzeit „Lkw-weise“ Kunstwerke über die Grenze geschafft würden. „Da blutet mir das Herz“, sagt die Ministerin. Bis das Gesetz durch das parlamentarische Verfahren ist, dürfte es aber wohl mindestens noch bis zum Jahresende dauern.

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