Kofferbomber: BGH bestätigt lebenslange Haft

Karlsruhe (dpa). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die lebenslange Haft für den "Kofferbomber von Köln" bestätigt. Die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom Dezember 2008 blieb ohne Erfolg, teilte das Bundesgericht am Mittwoch mit.

Der "Kofferbomber" Youssef El Hajdib war nach knapp einjährigem Prozess als Haupttäter der gescheiterten Terroranschläge auf deutsche Regionalzüge verurteilt worden. (Az.: 3 StR 327/09)

Der damals 25-jährige libanesischer Student hatte zugegeben, am Nachmittag des 31. Juli 2006 mit seinem Komplizen Jihad Hamad zwei Kofferbomben im Kölner Hauptbahnhof in zwei Regionalzügen deponiert zu haben. Die Zünder lösten zwar aus, die Bomben detonierten aber nicht, weil in den Gasflaschen kein explosionsfähiges Gemisch war. Laut Urteil wollten die beiden Männer mit ihrer Tat Rache üben für die Veröffentlichung der sogenannten Mohammed-Karikaturen in einer dänischen Zeitung im September 2005 sowie in zwei deutschen Zeitungen im Februar 2006.

Unmittelbar nach der Tat flüchteten sie in ihr Heimatland. El Hajdib kehrte jedoch wenige Tage später nach Deutschland zurück und wurde festgenommen. Der 20 Jahre alte Hamad wurde 2007 im Libanon zu zwölf Jahren Haft verurteilt.

Die Verteidiger hatten vor dem OLG Freispruch gefordert: Die Libanesen hätten es sich im letzten Moment anders überlegt und absichtlich nur Attrappen in den Zügen platziert. Ein gegenteiliges Geständnis Hamads im Libanon müsse durch Folter oder Androhung von Folter erpresst worden sein, argumentierten die Anwälte damals.

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