Handwerker misshandelt Klempner musste Füße einer Prinzessin küssen - Königstochter verurteilt

Paris · Verhält sich so eine Prinzessin aus dem Morgenland? Weil sie einen Handwerker misshandeln und ihre Füße küssen ließ, ist die Tochter des saudiarabischen Königs Salman in Paris verurteilt worden.

 Symbolbild.

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Foto: dpa/Ingo Wagner

Verhält sich so eine Prinzessin aus dem Morgenland? Weil sie einen Handwerker misshandeln und ihre Füße küssen ließ, ist die Tochter des saudiarabischen Königs Salman in Paris zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Strafgericht verhängte zudem eine Geldstrafe von 10.000 Euro gegen Hassa bint Salman. Ihr Anwalt kündigte Rechtsmittel gegen den Schuldspruch an.

Mit dem Urteil ging das Gericht über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Sie hatte sechs Monate Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe von 5000 Euro gefordert. Die 42-jährige Prinzessin wurde in Abwesenheit verurteilt, sie wird per Haftbefehl gesucht. Ihre Anwälte hatten die Vorwürfe zurückgewiesen.

Die ältere Schwester des mächtigen saudiarabischen Kronprinzen Mohammed bin Salman war 2016 mit einem Handwerker in Streit geraten, der in ihrer luxuriösen Pariser Wohnung einen Waschtisch reparieren sollte.

Auslöser war ein eigentlich harmloses Handy-Foto, das der Handwerker nach eigenen Angaben für seine Reparaturen machte. Doch in diesem Moment betrat die Prinzessin das Bad. Sie dachte offenbar, er habe sie im Spiegel fotografiert und wolle das Bild verkaufen.

Das Gericht hielt die Darstellung des Handwerkers für glaubhaft. Danach wies die Prinzessin ihren Leibwächter an, den Arbeiter zu schlagen. „Dieser Hund muss getötet werden, er verdient es nicht zu leben“, soll Hassa bint Salman nach Aussage des Klägers gesagt haben.

Außerdem habe er sich mit gefesselten Händen niederknien und die Füße der Prinzessin küssen müssen. Erst nach Stunden habe er die Wohnung wieder verlassen dürfen, gab der Handwerker zu Protokoll.

Der Leibwächter wurde zu acht Monaten Haft auf Bewährung und 5000 Euro Geldstrafe verurteilt. Er hatte den Vorfall vor Gericht ganz anders dargestellt. „Ich habe die Prinzessin um Hilfe rufen gehört“, sagte er. Daraufhin habe er den Raum betreten und gesehen, wie sich die Prinzessin mit dem Handwerker um das Handy stritt. „Ich habe ihn gepackt und unter Kontrolle gebracht.“

Die Anklage gegen die Prinzessin lautete auf Anstiftung zur körperlichen Gewalt und zur Freiheitsberaubung. Ihr Leibwächter musste sich wegen Gewalt und Freiheitsberaubung verantworten.

Die Staatsanwältin hatte bei einem Gerichtstermin im Juli ein Stück weit Verständnis für die Wut der Prinzessin geäußert: „Niemand hat sie fotografiert, seit sie acht Jahre alt war.“ Bei dem Handwerker hätte es sich auch um einen „Feind des Landes“ handeln können, etwa ein Mitglied der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat.

Die Prinzessin ist in ihrer Heimat als Wohltäterin bekannt. In den vom Königshaus kontrollierten Medien wird sie für ihre karitative Arbeit und den Einsatz für Frauen gefeiert. Das Urteil ist nach der Ermordung des saudiarabischen Journalisten Jamal Khashoggi ein weiterer Schlag für den Ruf der Herrscherfamilie.

(AFP)
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