Vorschrift Kinder dürfen Friedhöfe ohne Begleitung besuchen

Zehnjährigem wurde Zutritt wegen seines Alters verwehrt. In der Region sind Ruhestätten frei zugänglich.

Vorschrift: Kinder dürfen Friedhöfe ohne Begleitung besuchen
Foto: David Young

Düsseldorf. Ein Friedhof ist ein sensibler Ort. Wo Menschen in Ruhe um ihre Angehörigen trauern, sollten Kinder nicht jubelnd Fußball spielen. Einige Friedhöfe dürfen Minderjährige auch deshalb nicht allein betreten.

Auf einem städtischen Friedhof in Düren wurde die Regelung nun streng ausgelegt. Ein zehnjähriger Schüler war nach der Schule an das Grab seines gestorbenen Vaters gegangen. Dort wurde er von einem Mitarbeiter angesprochen und wegen seines Alters vom Friedhof verwiesen. Die Satzung sieht vor, dass Kinder unter 14 Jahren die Friedhöfe nur in Begleitung Erwachsener betreten dürfen.

Auf den Friedhöfen in der Region sind die Vorschriften weniger streng. „Unsere Friedhöfe darf jeder betreten“, macht Dirk Senger, Pressesprecher der Stadt Krefeld, deutlich. Auf den elf städtischen Friedhöfen gebe es zwar Regeln, wie man sich verhalten sollte, aber keine Altersbeschränkungen.

Ähnliches gilt auf den 13 städtischen Friedhöfen in Düsseldorf. „In der Satzung gibt es zu Altersbegrenzungen keine Regelung. Jedes Kind darf alleine auf das Gelände“, sagt Pressesprecher Volker Paulat.

Beerdigungen sind laut NRW—Bestattungsgesetz Aufgabe der Kommune. Die Stadt Wuppertal hat allerdings nur einen städtischen Friedhof, die meisten restlichen Ruhestätten sind in der Hand der Kirche.

In der Musterfriedhofsordnung des Erzbistums Köln heißt es, dass Kinder unter zwölf Jahren den Friedhof nur in Begleitung eines Erwachsenen betreten dürfen. „Es geht vor allem um den Schutz der Kinder. Wenn Gräber ausgehoben werden, klaffen da tiefe Löcher, in die Kinder hineinfallen können“, erklärt Sarah Meisenberg, Sprecherin des Erzbistums.

In Ausnahmefällen könnten Kinder von Mitarbeitern begleitet werden. „Niemand würde ein Kind, das hier allein trauern möchte, wegschicken“, macht auch Bettina Wallbrecher von der katholischen Friedhofsverwaltung in Wuppertal deutlich. In Cronenberg habe der Gärtner allerdings bereits Kinder ansprechen müssen, die den Friedhof als Abkürzung zum angrenzenden Sportplatz genutzt hatten.

In der Mustersatzung der Evangelischen Kirche im Rheinland wurde eine Altersbegrenzung vor zehn Jahren abgeschafft. „Wenn es Beschränkungen gibt, wurde die Satzung wohl noch nicht geändert“, sagt Ekir-Sprecher Jens Peter Iven. Der Zehnjährige aus Düren hat mittlerweile eine Sondergenehmigung.

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