Partner der Mutter vorbestraft Kind für Sex verkauft: Hauptverdächtiger hatte Kontaktverbot

Freiburg (dpa) - Einer der mutmaßlichen Hauptdrahtzieher im Fall des vermutlich jahrelang sexuell missbrauchten Jungen aus dem Breisgau hätte keinen Kontakt mit Kindern haben dürfen. Gegen den wegen Missbrauchs von Minderjährigen vorbestraften Mann habe ein Kontaktverbot zu unter 18-Jährigen bestanden.

Partner der Mutter vorbestraft: Kind für Sex verkauft: Hauptverdächtiger hatte Kontaktverbot
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Das sagte Oberstaatsanwalt Michael Mächtel. Zuvor hatten darüber auch „Badische Zeitung“, „Stuttgarter Zeitung“ und „Stuttgarter Nachrichten“ berichtet. Der 39-Jährige soll im Herbst 2016 zur Mutter des Opfers gezogen sein - dies sei ein Verstoß gegen Gerichtsauflagen gewesen, sagte Mächtel.

Die 47-Jährige soll ihren Sohn seit 2015 für tausende Euro im Internet für Sex angeboten haben: Sieben Männer zwischen 32 bis 49 Jahren sitzen wegen Kindesmissbrauchs und Vergewaltigung in Untersuchungshaft. In einem Fall ist bereits Anklage erhoben worden.

Bei den Vorwürfen handelt es sich nach Ermittlerangaben um den schwerwiegendsten Fall des sexuellen Missbrauchs von Kindern, der vom Landeskriminalamt bislang bearbeitet wurde. Im vergangenen September konnte der Junge aus seiner Familie befreit werden.

Unklar ist, warum dies nicht viel früher geschah. Das Jugendamt hatte die Familie seit Jahren im Blick. Nach Polizeihinweisen auf eine sexuelle Gefährdung des Schülers konnte er im März 2017 zeitweise in Obhut genommen werden. Das Familiengericht schickte ihn laut Landratsamt wieder nach Hause, das eingeschaltete Oberlandesgericht habe diese Entscheidung bestätigt. Erst im September wurde er nach einem anonymen Hinweis endgültig aus der Hand seiner mutmaßlichen Peiniger befreit.

Der Lebensgefährte der Mutter durfte seit 2014 keinen Kontakt zu Kindern haben. Das Landgericht Freiburg hatte später laut Mächtel seinen Antrag abgelehnt, zur Mutter des Neunjährigen zu ziehen. Er habe dies dennoch getan. Wegen dieses Verstoßes sei er im Sommer 2017 zu vier Monaten Haft verurteilt worden. Das Amtsgerichtsurteil sei aber noch nicht rechtskräftig, erklärte Mächtel, weil der 39-Jährige Berufung dagegen eingelegt habe.

Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat mittlerweile gegen einen der Verdächtigen Anklage erhoben, wie der Oberstaatsanwalt sagte. Nun müsse das Landgericht entscheiden, ob es zum Prozess komme. Um wen es sich bei dem Angeklagten handelt, wollte er nicht sagen. Die Anklage laute auf schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und Vergewaltigung. „In diesem Fall konnten wir die Ermittlungen schon abschließen.“

Ob einer der sechs Verdächtigen, die in Freiburg in Untersuchungshaft sitzen - darunter die Mutter und deren Partner -, die Vorwürfe eingeräumt hat, sagte Mächtel nicht. „Es gibt Angaben von einzelnen Personen“, sagte er lediglich. Zwei weitere Verdächtige sind auf Betreiben der Staatsanwaltschaften in Karlsruhe und Kiel in U-Haft.

Die Staatssekretärin von Baden-Württembergs Sozialministerium, Bärbl Mielich (Grüne), kann nach ihren eigenen Worten nicht nachvollziehen, warum das Kind trotz Warnung der Polizei weiter bei seiner Familie wohnte. „Ich bin fassungslos“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur.

Leider stehe das Elternrecht familienrechtlich an erster Stelle - womöglich hätten die Gerichte deshalb befunden, den Jungen im Frühjahr wieder nach Hause zu lassen. „Ich kann mir nichts anderes vorstellen.“ In Baden-Württemberg seien Kinderrechte in der Landesverfassung verankert. Diese sollte auch im Bund gestärkt werden, forderte Mielich, Abgeordnete des Wahlkreises Breisgau.

Der Experte Johannes-Wilhelm Rörig sieht auch Schulen in der Pflicht, Kindesmissbrauch frühestmöglich zu erkennen und so zu verhindern. „Die Schule ist der einzige Ort, wo wir wirklich alle Kinder erreichen können“, sagte der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs - ein Amt der Bundesregierung - der Deutschen Presse-Agentur.

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