Versicherung, Impfung und Co. Keine Hochrisikogebiete mehr - Worauf Reisende trotzdem achten sollten

Es gibt seit dem 3. März keine Hochrisikogebiete mehr. Dadurch wird Reisen vor allem für Familien einfacher. Trotzdem sollten Reisende einige Dinge bei der Buchung und im Urlaub beachten.

 Die Hochrisikogebiete fallen ab dem 3. März weg. 

Die Hochrisikogebiete fallen ab dem 3. März weg. 

Foto: dpa/Jonas Walzberg

Ab dem 3. März 2022 gilt kein Land mehr als Corona-Hochrisikogebiet. "Mit verbreitetem Auftreten der Omikron-Variante zeigt sich, dass die Fähigkeit dieser Variante eine bedrohliche Erkrankung hervorzurufen, weniger schwerwiegend ist im Vergleich zu den vorherigen vorherrschenden Varianten", erklärte das Robert-Koch-Institut (RKI). Deshalb würden nur noch solche Regionen zu Hochrisikogebieten, in denen gefährlichere Varianten verbreitet sind. Zuletzt galten noch 62 Länder und Regionen als Hochrisikogebiete, darunter die meisten Nachbarländer Deutschlands.

Was ändert sich dadurch für den Familienurlaub?

Die Änderung der Einstufungskriterien erleichtert insbesondere Familien das Reisen, da Kinder unter zwölf Jahren oft nicht geimpft sind und daher der vorgeschriebenen Quarantäne nicht entgehen können.

Künftig soll die Einstufung als Hochrisikogebiet „solchen Gebieten vorbehalten werden, in denen eine besonders hohe Inzidenz in Bezug auf die Verbreitung einer Variante des Coronavirus SARS-CoV-2 mit im Vergleich zur Omikron-Variante höherer Virulenz (insbesondere krankmachenden Eigenschaften) besteht“, schrieb das RKI auf seiner Internetseite. Auch wenn nun alle bisherigen Hochrisikoeinstufungen aufgehoben wurden, warnte das RKI, dass sich die Situation „weiterhin kurzfristig ändern“ kann und wieder Länder auf die Liste kommen.

Welche Dokumente brauchen Reisende im EU-Ausland?

In den meisten EU-Ländern ist der EU-Impfpass nötig. Die erforderlichen Dokumente und Regelungen können sich aber von Land zu Land unterscheiden. Auf der Webseite Reopen EU können Reisende sich über die genauen Bestimmungen für das jeweilige Land informieren. Im beliebten Urlaubsland Italien ist zum Beispiel der EU-Impfpass eine notwendige Voraussetzung für den Aufenthalt in allen öffentlichen Räumen.

Reisende sollten sich auch während der Reise über die epidemiologische Lage im jeweiligen Reiseland auf dem Laufenden halten, rät das Auswärtige Amt. Der aktuelle Stand kann auf der Webseite des European Centre for Disease Prevention and Control  eingesehen werden.

Wie lange ist der Impfausweis der EU gültig?

Seit dem 1. Februar 2022 gelten für die Primärimpfungsserie ausgestellte Bescheinigungen für Reisezwecke innerhalb der EU für einen Zeitraum von 9 Monaten (270 Tage).

Was tun, wenn es eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gibt?

Das Auswärtige Amt gibt Reisewarnungen heraus. Dabei handelt es sich um dringende Appelle, ein Verbot gibt es nicht. Ob man die Reise trotzdem antritt, liegt bei jedem selbst. Eine Reisewarnung kann jedoch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz des Reisenden haben. Vor der Reise sollten also die Bedingungen der Reisekrankenversicherungen überprüft werden.

Welche Regeln gelten bei der Rückkehr nach Deutschland und was ist mit der Quarantäne?

Für alle Einreisen nach Deutschland gilt weiterhin die 3G-Regel, wie das Bundesgesundheitsministerium betonte: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen negativen Test haben. Diese Nachweispflicht gilt nun ab dem Alter zwölf statt ab sechs Jahren. 

Generell gilt: Wer aus Hochrisikogebieten kommt und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss zehn Tage in Quarantäne und kann sich frühestens fünf Tage nach Einreise mit einem negativen Test daraus befreien. Kinder unter zwölf Jahren können sich bei Rückkehr nun direkt aus der Quarantäne freitesten. Für Kinder unter sechs Jahren entfällt sie für diese Gebiete - allerdings nicht bei Rückkehr aus „Virusvariantengebieten“. So können Länder eingestuft werden, in denen Varianten mit besonders bedrohlichen Eigenschaften auftreten - etwa weil sie weitreichend einen Impfschutz umgehen. Laut RKI-Liste gelten vorerst aber auch keine Länder als Virusvariantengebiete.

(AFP/dpa/kue)
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