Karlsruhe bestätigt Filmförderung

Karlsruhe (dpa) - Die deutsche Filmförderung ist verfassungsgemäß. Die höchsten Richter bestätigten die Rechtmäßigkeit der Filmabgabe. Sie wird aufgrund eines Bundesgesetzes von Kinos, Fernsehsendern und Videowirtschaft erhoben, um den deutschen Film zu fördern.

Karlsruhe bestätigt Filmförderung
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Das Bundesverfassungsgericht wies am Dienstag vier Verfassungsbeschwerden von Betreibern großer Kinoketten ab. Für Filmschaffende wie die eigens nach Karlsruhe angereiste Schauspielerin und Präsidentin der Deutschen Filmakademie, Iris Berben, sowie für die Bundesregierung ein Grund zur Freude - bei den unterlegenen Kinobetreibern sorgt der Richterspruch hingegen für Frust.

Für Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) ist damit „einer der Grundpfeiler der deutschen Filmförderung in seinem Bestand gesichert.“ Applaus gab es auch von den Bundestags-Grünen: „Das ist das Happy End einer langen Prozessreihe“, meinte deren medienpolitische Sprecherin Tabea Rößner. Dennoch müssten die Kriterien, nach welchen Filme gefördert werden, auf den Prüfstand. „Wir brauchen klare, qualitative Richtlinien, die eine transparente und nachvollziehbare Förderung erst möglich machen.“

Vier Kinos hatten sich gegen die Filmabgabe gewehrt: Das Geld gehe zu oft an Produktionen, die an der Kinokasse keinen Erfolg hätten, argumentierten sie. Der Bund habe angesichts der Kulturhoheit der Länder keine Regelungskompetenz.

Das wiesen die Richter zurück. „Dem Bund ist es nicht verwehrt, in der Wahrnehmung aller seiner Kompetenzen auch auf Schonung, Schutz und Förderung der Kultur Bedacht zu nehmen“, heißt es in dem 67-seitigen Urteil. Die Abgaben, die an die Filmförderungsanstalt (FFA) gehen, machen fast ein Drittel der deutschen Filmförderung von 340 Millionen Euro aus. Das restliche Geld kommt von Bund und Ländern.

Der Zweite Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle sieht die grundsätzlichen Voraussetzungen zur Erhebung einer Sonderabgabe für den Film gegeben. Es handle sich bei den drei Abgabezahlern - Kinos, Videowirtschaft und Fernsehsendern - um eine homogene Gruppe, die dem Zweck der Abgabe besonders nahestehe. Die „besondere Sachnähe und Finanzierungsverantwortung“ sei begründet im gemeinsamen Interesse „an der gedeihlichen Struktur der deutschen Filmwirtschaft und am Erfolg des deutschen Films“.

Auch den Einwand der Kläger, wonach die meisten Kinobetreiber nicht speziell an deutschen Filmen interessiert seien, ließen die höchsten Richter nicht gelten. Schließlich habe allein im Streitjahr 2004 der Marktanteil deutscher Filme gemessen an den Kinobesucherzahlen 23,8 Prozent betragen.

In dem seit fast zehn Jahren laufenden Streit hatten Filmemacher und Kulturpolitiker nachdrücklich vor einer Abschaffung der Abgabe gewarnt. Sie garantiere Vielfalt, Kontinuität und Unabhängigkeit des deutschen Films, sagten die Befürworter.

Entsprechend erleichtert zeigte sich Filmakademie-Präsidentin Iris Berben: „Das war ein langer Weg, den wir gegangen sind, aber wir sind ihn aus Überzeugung gegangen.“ Man habe jetzt eine Basis, auf die man aufbauen könne.

Das sehen auch Produzenten so: „Mit dem Urteil ist ein sicherer Grund geschaffen worden, um jetzt die dringend notwendige FFG-Modernisierung anzugehen“, sagte Alexander Thies, Vorsitzender des Produzentenallianz-Gesamtvorstands. Dazu gehöre als erstes, dass auch jene zur Filmabgabe herangezogen würden, die mit der Online-Verbreitung von Filmen Geld verdienen, wie Telekommunikationsunternehmen oder Online-Videotheken.

Schwer enttäuscht waren dagegen die klagenden Kinobetreiber, die sich ein „salomonisches Urteil“ erhofft hatten. Nun gehe alles so weiter wie bisher: „Dass wahrscheinlich weiter 70 Prozent der Filme unter 50 000 Besucher haben und dafür wirtschaftlich uninteressant sind für Kinobetreiber und auch für Kinobesucher“, meinte UCI-Kinowelt-Geschäftsführer Ralf Schilling.

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