Inzest-Täter Fritzl: Von Staatsanwaltschaft vernommen worden

Nach seiner Festnahme Ende April ist Josef Fritzl nun von der Staatsanwaltschaft vernommen worden. Das Verhör dauerte mehr als zwei Stunden. Die Regierung hat eine Verschärfung des Sexualstrafrechts in Österreich angekündigt

St.Pölten. Der Inzest-Täter von Amstetten, Josef Fritzl, ist am Mittwoch erstmals seit seiner Festnahme Ende April von der Staatsanwaltschaft vernommen worden.

Nach Angaben der österreichischen Nachrichtenagentur APA begann das Verhör des 73- Jährigen gegen 10.00 Uhr morgens und dauerte mehr als zwei Stunden. Nach Angaben der vernehmenden Staatsanwältin, Christiane Burkheiser, zeigte sich der Tatverdächtige "kooperationsbereit".

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten, Gerhard Sedlacek, sagte am Mittwoch, bei der Vernehmung des Beschuldigten sei es vor allem um den persönlichen Werdegang des 73-Jährigen gegangen. Ob Fritzls Anwalt Robert Mayer bei dem Verhör anwesend war, war zunächst nicht bekannt.

Ursprünglich wollte Fritzl, der vor der Polizei bereits ein weitgehendes Geständnis abgelegt hatte, die Aussage verweigern. Er wird beschuldigt, seine Tochter Elisabeth seit 1984 in einem fensterlosen Kellerverlies in seinem Haus gefangen gehalten und sie immer wieder sexuell missbraucht zu haben.

Als Folge der sexuellen Gewalt bekam die heute 42-Jährige in der Gefangenschaft sieben Kinder, von denen eins nicht überlebte. Wegen der Verbrechen muss Fritzl mit einer Freiheitsstrafe zwischen zehn Jahren und lebenslang rechnen.

Elisabeth und die beiden noch im Keller gefangen gehaltenen Kinder waren am 26. April von Fritzl selbst aus ihrer Gefangenschaft entlassen worden. Die 19-jährige Kerstin, älteste Tochter von Elisabeth, liegt seit dem 19. April mit einer unbekannten Erkrankung im künstlichen Koma im Krankenhaus von Amstetten.

Inzwischen hat sich die Regierung in Wien auf eine Verschärfung im österreichischen Sexualstrafrecht verständigt. Bundeskanzler Alfred Gusenbauer und Vizekanzler Wilhelm Molterer kündigten am Mittwoch an, dass die Frist für die Tilgung von Sexualverbrechen aus dem Strafregister auf künftig 30 Jahre verdoppelt werden soll.

In besonders schweren Fällen soll sie ebenso ausgeschlossen werden wie Adoptionen durch Sexualstraftäter. Dazu können Richter künftig Berufsverbote über Täter verhängen. In besonders schweren Fällen sollen sie sogar dazu verpflichtet werden.

Zuvor hatte Justizministerin Maria Berger erstmals offen Kritik an den Behörden der Bezirksstadt Amstetten geübt. Diese hätten Fritzl stärker überprüfen müssen, als er in den 90er Jahren Adoptions- und Pflegeanträge für drei der von ihm gezeugten Kinder stellte, die er als Findelkinder ausgab, die seine verschwundene Tochter Elisabeth vor seiner Tür abgelegt habe. Unter anderem hatten die Behörden Fritzl 1984 unbesehen geglaubt, dass seine Tochter von zu Hause weggelaufen und zu einer Sekte übergetreten sei.

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