Maßnahme gegen Rabatt-Tricks Viele Preisschilder sehen ab Samstag anders aus - Wie Kunden profitieren sollen

Ab dem 28. Mai soll es einfacher werden, Preistricks im Einzelhandel zu entlarven. Eine Verordnung soll mehr Transparenz schaffen - der Handelsverband ist weniger begeistert.

 Für bessere Vergleichbarkeit: Lebensmittel-Grundpreise im Supermarkt sollen künftig einheitlicher angegeben werden.

Für bessere Vergleichbarkeit: Lebensmittel-Grundpreise im Supermarkt sollen künftig einheitlicher angegeben werden.

Foto: dpa-tmn/Benjamin Nolte

Nicht wundern, wenn im Supermarkt, Baumarkt oder Elektrofachgeschäft die Preisschilder künftig anders als gewohnt aussehen: Die geänderte Preisangabenverordnung will es so. Die Anpassung soll dem Verbraucherschutz dienen. Doch was ändert sich konkret? Ein Überblick.

Bei Werbung mit Preisermäßigungen muss künftig der vorherige Verkaufspreis angegeben werden

Bei der Werbung mit Preisermäßigungen muss künftig der vorherige Verkaufspreis angegeben werden, sagt Constanze Rubach von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Der vorherige Verkaufspreis ist dabei der günstigste Gesamtpreis der vergangenen 30 Tage. Die Preise könnten entweder direkt gegenübergestellt oder die Ermäßigung als prozentualer Abzug angegeben werden.

Verordnung lässt Raum für Ausnahmen

Ausgenommen von dieser Preisinformationspflicht sind generelle Preisnachlässe mit allgemeinen Werbeaussagen wie etwa „Knaller-“ oder „Dauertiefpreis“. Ausgenommen sind außerdem schnell verderbliche Waren mit kurzer Haltbarkeit, die vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums reduziert angeboten werden.

Dort reicht auch weiterhin ein einfacher Aufkleber mit der Angabe der Preisermäßigung. Das soll laut Rubach den Abverkauf dieser Lebensmittel erleichtern und zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung beitragen.

Vergleichsgrößen werden vereinheitlicht

Außerdem werden mit der Änderung der Verordnung die Mengeneinheiten von Grundpreisen vereinheitlicht. Im Supermarkt etwa ist dann der Kilogramm- oder Literpreis angegeben, im Baumarkt eher der Quadrat- oder Kubikmeterpreis. Die Grundpreisangabe pro 100 Milliliter oder pro 100 Gramm ist Rubach zufolge im Supermarkt nur noch bei loser Ware zulässig.

Handelsverband in Deutschland kritisiert neue Regelung im Handel

Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat deutliche Kritik an der ab Samstag im Einzelhandel geltenden neuen Preisangabenverordnung geübt. „Gerade die weniger zahlungskräftigen Verbraucher werden die Folgen dieser unnötigen Regulierung spüren, weil sie in Zukunft voraussichtlich weniger von Schnäppchen profitieren können“, sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.

Ein Dorn im Auges ist dem Handel vor allem die Regelung, dass Händler bei Rabattaktionen künftig den niedrigsten Preis angeben müssen, der innerhalb der letzten 30 Tage für das Produkt gefordert wurde. Dies sei „unnötig“, sagte Genth. Die Verbraucherinnen und Verbraucher seien durch die bislang geltenden Vorschriften bereits ausreichend vor Mondpreisen geschützt.

Der Einzelhandel werde durch die Neuregelung dagegen vor große Herausforderungen gestellt, warnte der HDE-Hauptgeschäftsführer. „Preisreduzierungen sind in Zukunft nur noch möglich, wenn der Händler den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angeben kann und als „Referenzpreis“ auszeichnet.“ Das sei bei vielen Tausend Artikeln in den Märkten und Online-Shops nicht einfach. Die EDV archiviere die Preise der Vergangenheit häufig nicht.

„Die Werbung mit Preisermäßigungen wird außerdem in bestimmten Medien erheblich erschwert, da der Bekanntgabe des vorherigen Preises in Radio oder Fernsehen Grenzen gesetzt sind“, kritisierte Genth. Bestimme Formen der Preiswerbung wie „20 Prozent auf alles“ würden dadurch sogar insgesamt infrage gestellt. „Bei solchen Aktionen ist es vollkommen praxisfern, alle Produkte des Sortiments mit einem Referenzpreis zu versehen“, urteilte Genth.

Die neue Verordnung führe außerdem zu zahlreichen Unsicherheiten in der Auslegung, die wohl vor Gericht geklärt werden müssten. Daher sei zunächst eine deutliche Zurückhaltung vieler Händlerinnen und Händler bei Preisermäßigungen zu erwarten - zu Lasten der Verbraucher.

(dpa)
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