Hund nicht angeleint — Herrchen in den Knast?

Weil er sich im Recht sieht, will der Wuppertaler Dieter Schaefer die Geldbuße nicht zahlen.

Wuppertal. Die Sache steht „Spitz auf Knopf“ für den Wuppertaler Dieter Schaefer (68). Der Rentner weigert sich, eine Geldbuße zu zahlen, die im September 2009 fällig wurde, als er seinen Spitz Micky ohne Leine laufen ließ. Schaefer ist bereit, eine Ersatzhaft anzutreten. Zahlen will er die Geldbuße von 75 Euro plus 20 Euro Gebühren und 3,50 Euro für Auslagen der Verwaltung jedenfalls nicht.

Nach Schaefers Ansicht hat die Stadt Wuppertal eine Straßenordnung erlassen, die im Widerspruch zum Landeshundegesetz von 2002 steht. Schaefer bezieht sich auf folgende Formulierung im Landeshundegesetz: „Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr.“

Nach seiner Meinung ist Micky nicht auf einer Straße gelaufen, die einen mit Fußgängerzonen und Haupteinkaufsbereichen vergleichbaren Publikumsverkehr habe.

Die Stadt Wuppertal hält den Begriff „Straßen“ für eindeutig, damit seien alle Straßen gemeint. So sieht das auch das Oberlandesgericht Düsseldorf, das Schaefers Rechtsbeschwerde als unbegründet zurückwies. ab

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