Herbstanfang Was man beim Entsorgen von Herbstlaub beachten muss

Köln/Hamburg · So schön es an den Bäumen aussieht: Herbstlaub bringt auch eine Menge Arbeit mit sich. Welche Pflichten bestehen für Anwohner und wie entsorgt man die Blätter am besten?

Was man beim Entsorgen von Herbstlaub beachten muss
Foto: dpa-tmn/Florian Schuh

Es leuchtet bunt in vielen Gärten. Nach und nach fallen die Blätter aber ab und das Laub bedeckt Rasen und Beete. Was Gartenbesitzer dazu wissen sollten:

Wohin mit dem Laub?

Auf den Kompost, dort bringt es Mehrwert. Das Laub zersetzt sich gemeinsam mit den anderen Gartenabfällen zu wertvollem Dünger und Boden. Jedoch darf es nicht einen zu hohen Anteil im Kompost haben. Denn Laub verrottet grundsätzlich eher schlecht. Es sollte daher auch gehäckselt werden. Wer einen Rasentrimmer hat, kann die Blätter auch in eine leere Regentonne geben und darin zerkleinern. Die Laubreste lassen sich in einer Gartenecke als Haufen schichten. Darin finden Igel, Reptilien und Insekten Unterschlupf.

Entsorgen kann man Laub in der Biotonne. In vielen Gemeinden stehen nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Laubkörbe an den Straßen - oder es werden Laubsäcke angeboten, die zu bestimmten Zeiten abgeholt werden. Beim örtlichen Entsorger und im kommunalen Abfallkalender seien Informationen zu bekommen.

Kann es nicht einfach liegen bleiben?

Das kommt darauf an, wohin es fällt. So bietet sich Laub durchaus als dicke Wärmedecke etwa für Stauden an, deren oberirdische Teile schon kaputt gegangen sind oder die geschnitten wurden. Hier kann man die Blätter also liegen lassen beziehungsweise gesammeltes Laub extra darauf verteilen. Vorteil: Die Blätter faulen und zersetzen sich mit der Zeit, der Boden erhält also direkt ein paar wertvolle Nährstoffe.

Ebenfalls liegen bleiben kann es unter Bäumen und Büschen. Oder man gibt Laub zur Wintereindeckung auf Gemüse-, Kräuter- und Blumenbeete. Nur eine Sorte nicht: Walnusslaub enthält zu viele Gerbstoffe und würde das Wachstum der anderen Pflanzen einschränken.

Laub auf dem Rasen schadet wiederum den Gräsern. Sie würden anfangen zu faulen oder zu schimmeln. Auch von weichen Trieben, Gräsern oder immergrünen Pflanzen wie Hecken sollte Herbstlaub besser entfernt werden, raten die Gartenexperten der DIY Academy.

Kann der Vermieter seine Mieter verpflichten?

Grundstücks- und Hausbesitzer sind nicht automatisch aus dem Schneider nur weil sie das Eigentum nicht selber nutzen. Gehwege und Bürgersteige müssen ähnlich wie bei Schneefall geräumt werden. Grundsätzlich gilt jedoch, dass der Besitzer eine Kontroll-Pflicht hat und regelmäßig prüfen muss, ob keine Rutschgefahr besteht.

Wer zahlt im Schadensfall?

Wenn beispielsweise ein Fußgänger auf nassem Laub ausrutscht und sich dabei verletzt, hat der Geschädigte einen Schadenersatzanspruch. Verantwortlich gemacht werden kann in der Regel derjenige, der seiner Räumpflicht nicht nachgekommen ist. In diesem Fall greift grundsätzlich die Haftpflichtversicherung. Bei nicht selbst genutzten Grundstücken, kann auch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht greifen.

Wann, wo und wie oft muss man räumen?

Auch für das Laubkehren gilt wie auch für den Winterdienst eine Räumpflicht. Werktags muss der Gehweg zwischen 7 und 20 Uhr rutschfrei für Fußgänger zugänglich sein. Am Wochenende ab 9 Uhr. Ob auch die Fahrbahn gereinigt werden muss, hängt von der jeweiligen Gemeindesatzung ab.

Gibt es Tipps für das Laubsammeln?

Gut geeignet für eine Rasenfläche sind Rechen, die federnde Zinken haben, erklärt die DIY Academy. Auch der Rasenmäher kann Handarbeit ersparen. Liegt nicht zu viel Laub auf dem Rasen, kann es einfach mit den letzten Schnitten im Herbst mitgemäht werden - es wird dabei zerkleinert und mit aufgesammelt.

Die professionellen Alternativen sind Laubbläser und -sauger. Wobei Naturschützer den Einsatz letzterer stark kritisieren, da Kleintiere mit den Blättern in das Gerät gelangen und getötet werden.

Lohnt sich ein Laubbläser?

Das ist eine Frage der Grundstücksgröße und des Geldbeutels. Die leistungsstärkeren Akku-Geräte aus einem kürzlich veröffentlichten Produkttest der Zeitschrift „Selbst ist der Mann“ mit einer Spannung ab 36 Volt gibt es für 300 bis 790 Euro, Modelle mit bis zu 20 Volt schon für 130 bis 350 Euro. „Fast 800 Euro lohnen sich nur für den, der einen ganzen Park zu kehren hat“, urteilten die Tester über die leistungsstarke Technik. Wer aber einen großen Garten oder Gehweg hat und bereit ist, 300 Euro zu investieren, bekomme auch schon ein gutes Gerät. Die kleineren, günstigeren Geräte seien oftmals so schwach, so dass man hier auch zum Besen greifen könnte.

Wie bekomme ich das Laub aus gekiesten Höfen und Vorgärten?

Ein Besen oder die Harke würden auch das Kies bewegen. Hier sind Laubbläser ebenfalls eine Alternative. Die Geräte seien in der Lage, nur die Blätter wegzupusten, sagt Peter Baruschke, Redakteur der Zeitschrift „Selbst ist der Mann“. Die Steinchen aber bleiben liegen. Leistungsstärkere Geräte muss man dafür entsprechend herunterregeln.

Wie laut darf ein Laubbläser sein?

Wie laut ein Laubbläser ist, hängt grundsätzlich vom jeweiligen Gerät ab. Geräte mit Benzinmotor sind in der Regel lauter als solche mit Elektromotor. Benziner erreichen Lautstärkepegel von bis zu 110 Dezibel. Daher sollte bei der Arbeit nicht auf einen Gehörschutz verzichtet werden. Laut des Bundes-Immissionsschutzgesetz (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) dürfen die lauten Geräte in reinen Wohngebieten nur von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr betrieben werden. In Mischgebieten gilt 7 bis 20 Uhr.

Muss der Nachbar „sein“ Laub aus meinem Garten fegen?

Nein. Wenn es sich nicht um eine unzumutbare Menge Laub handelt, ist man dafür selbst verantwortlich. Die im Herbst herüber wehenden „fremden“ Blätter müssen in der Regel akzeptiert werden.

(dpa/red)
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