Hauptgutachter: Baufehler löste Archiveinsturz aus

Geotechniker will Gutachten im Juni in Gänze vorstellen und als Zeuge vor Gericht aussagen.

Köln. Der Einsturz des Kölner Stadtarchivs vor mehr als neun Jahren ist nach Erkenntnissen des Hauptgutachters durch einen Fehler beim U-Bahn-Bau ausgelöst worden. Das hat der Vorsitzende Richter im derzeit laufenden Strafprozess zu dem Einsturz, Michael Greve, gestern in einer Sitzung gesagt. Die Einsturzursache steht demnach für den Gutachter Prof. Hans-Georg Kempfert eindeutig fest. Seine jahrelangen Nachforschungen hätten bestätigt, dass ein Loch in einer unterirdischen Wand für den Einsturz ausschlaggebend gewesen sei.

Bei dem Unglück kamen 2009 zwei Anwohner ums Leben. Die Schätze des bedeutendsten deutschen Kommunalarchivs wurden verschüttet. Nach Angaben der Stadt Köln beläuft sich der Sachschaden auf 1,2 Milliarden Euro. Kempfert ist zurzeit Gutachter der Zivilkammer des Kölner Landgerichts, soll ab 6. Juni aber auch in dem Strafverfahren als Sachverständiger und Zeuge auftreten.

Die Staatsanwaltschaft vertritt im laufenden Strafprozess die These, dass Bauarbeiter beim Ausbau der geplanten U-Bahn-Haltestelle Waidmarkt direkt unter dem Archivgebäude 2005 auf einen Gesteinsblock gestoßen seien. Da sie dieses Hindernis nicht entfernt hätten, sei in der Betonwand der U-Bahn-Haltestelle ein Loch entstanden. Durch diese Fehlstelle seien am Tag des Einsturzes am 3. März 2009 durch aufgestauten Druck große Mengen Sand und Kies in die Baustelle hineingebrochen. Dadurch sei unter dem Archiv ein Hohlraum entstanden, so dass das sechsstöckige Gebäude einstürzte.

Die Baufirmen bestreiten die Vorwürfe und gehen davon aus, dass auch ein sogenannter hydraulischer Grundbruch das Unglück verursacht haben könnte. Ein solcher Grundbruch ist eine Art Naturereignis, das durch Bodenverschiebungen auftritt. Ein Sprecher der am U-Bahn-Bau beteiligten Firmen, die in der Arbeitsgemeinschaft ARGE organisiert sind, sagte gestern, Experten müssten das Gutachten nun erst einmal durcharbeiten. „Was ich aber sagen kann, ist: Wir sind schon etwas verwundert über die vorzeitige Schlussfolgerung des Gutachters, der den Abschluss seiner Ermittlungen erst für 2019 angekündigt hatte.“

In dem Prozess sind fünf Mitarbeiter von Baufirmen und den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB) wegen fahrlässiger Tötung und Baugefährdung angeklagt. dpa

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