Grafikerin von „Tatort“-Vorspann steht kein Geld mehr zu

München. Die Schöpferin des Vorspanns der ARD-Krimiserie „Tatort“ wird kein zusätzliches Geld bekommen - und sie muss auch nicht als Urheberin des berühmten Trailers genannt werden.

Mit dieser Entscheidung (AZ 29 U 2749/10) hob das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag ein Urteil des Landgerichts München weitgehend auf.

Der Vorspann war 1969 entstanden - dafür hatte die Grafikerin einmalig 2500 Mark bekommen. Dies soll nach dem Urteil des Gerichts genügen. Der Vorspann sei für den Erfolg der Serie von untergeordneter Rolle, erklärte der Vorsitzende Richter. Zudem sei es unüblich, die Schöpfer von Vorspannen zu nennen, und die Klägerin habe sich 40 Jahre lang nicht beschwert.

In der Vorinstanz hatte die Grafikerin Kristina Böttrich-Merdjanowa im vergangenen März mit ihrer Klage gegen den Bayerischen Rundfunk (BR) und den Westdeutschen Rundfunk (WDR) noch weitgehend Recht bekommen (AZ 21 O 11590/09): Sie müsse als Urheberin des Vorspanns genannt werden und habe Anspruch auf Auskunft über den Umfang der Nutzung, hatte das Landgericht noch geurteilt.

Das Ziel der heute 75-Jährigen war eine Nachvergütung. Die Zahlung von 2500 Mark war ihrer Ansicht nach zu wenig für einen Vorspann, der prägend geworden ist für die beliebte Krimiserie, deren Folgen bei ARD, ORF und im Schweizer Rundfunk in den vergangenen 40 Jahren tausendfach gesendet worden sind. Gegen das Urteil waren BR und WDR dann in Berufung gegangen - der Fall wurde deshalb zuletzt vor dem OLG neu verhandelt.

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