Bad Münstereifel Gewalt im Internat: Die lange Spur des Missbrauchs

Das Erzbistum Köln hat die Gewalt am Jungeninternat in Bad Münstereifel wissenschaftlich aufarbeiten lassen — und will jetzt Konsequenzen ziehen.

Bad Münstereifel: Gewalt im Internat: Die lange Spur des Missbrauchs
Foto: dpa

Köln. Gerade noch hatte Werner Becker davon gesprochen, dass trotz der Aufarbeitung der Missbrauchsfälle Enttäuschung zurückgeblieben sei. „Ich habe mich mehrfach gefragt, ob ich nicht aus der Kirche austreten sollte.“ Noch habe er den Austritt nicht vollzogen, auch wenn er nicht verstehe, warum es „kirchlicherseits keinerlei Sanktionen“ gegen die noch lebenden Verantwortlichen gebe. Dann versagt dem Kölner Zahnarzt die Stimme. Er bricht seine Stellungnahme ab.

Kardinal Rainer Maria Woelki übernimmt: „Da ist für mich persönlich und unser Erzbistum ein schwerer Vormittag.“ Ein Vormittag, an dem die Mönchengladbacher Professorin Claudia Bundschuh der Öffentlichkeit den Endbericht zu sexuellem Missbrauch, physischer und psychischer Gewalt am Collegium Josephinum in Bad Münstereifel vorstellt.

Das Erzbischöfliche Konvikt war ein Jungeninternat mit langer Geschichte: von 1856 bis 1997. Ab 2010 gab es erste Meldungen ehemaliger Schüler zu Gewalterfahrungen. Der Erzbistum entschloss sich vor zweieinhalb Jahren, eine wissenschaftliche Aufarbeitung in Auftrag zu geben. Das Besondere dabei: Die Betroffenen waren von Anfang an eingebunden und haben das Projekt und seine Ausrichtung maßgeblich mitgestaltet.

Rund hundert Ehemalige haben seither schriftlich oder mündlich von ihren Erfahrungen berichtet. Zwei Drittel sind unmittelbar Betroffene, ein weiteres Drittel hat selbst keine Gewalt erfahren oder beobachtet. Zum Teil gab es aus dieser Gruppe der „tertiären Betroffenen“ Verständnis für die Gewaltopfer, teils aber auch aggressive Anfeindungen. Von Nestbeschmutzung und Lügen war die Rede und davon, das als positiv prägend empfundene Konvikt unter einen falschen Generalverdacht zu stellen. Eine für gestern im Anschluss an die Pressekonferenz angesetzte gemeinsame Infoveranstaltung zum Bericht für beide Gruppen wurde nach Drohungen kurzfristig wieder abgesetzt.

Für Projektleiterin Bundschuh sind die unterschiedlichen Schilderungen kein Widerspruch. Denn die Auswertung der auf 1000 Seiten zusammengefassten Aussagen zeigt: Während Schüler in den 1960er Jahren Gewalt als dominantes Erfahrungsmuster benennen, sprechen die Schüler der 1990er Jahre ganz überwiegend von gewaltfreier Entwicklungsförderung. Entscheidende Faktoren für die Differenzen seien das Alter der Schüler, das Haus ihrer Unterbringung (es gab je ein Haus für Kinder und Jugendliche mit eigener Leitung) und die Zeit des Aufenthalts.

Sieben Fachkräften, davon sechs Priestern in Leitungsfunktionen, wird sexuelle Gewalt vorgeworfen. Der Vorwurf physischer Gewalt (Schläge mit Gegenständen, Tritte, Züchtigungen mit nachhaltigen Verletzungen) richtet sich an insgesamt zwölf Fachkräfte, vier davon Priester (die allesamt auch sexuelle Gewalt ausübten).

Nicht alle der Beschuldigten leben noch. Zivilrechtlich sind die Taten inzwischen verjährt. Inwieweit es noch zu innerkirchlichen Verfahren kommt, hängt auch davon ab, ob die Betroffenen ihre im Bericht anonymisierten Aussagen gegenüber dem Erzbistum namentlich wiederholen. Für manche könnte das Verfahren aber eine weitere Belastung bedeuten, der sie sich nicht mehr aussetzen wollen.

Laut Oliver Vogt, Interventionsbeauftragter des Erzbistums, sind aber gegen zwei Priester bereits Verfahren eingeleitet worden, inklusive einer Meldung an die Glaubenskongregation in Rom. In beiden Fällen sei ein Zelebrationsverbot ausgesprochen worden; einer sei in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden.

Das Erzbistum bietet den Opfern auch eine Anerkennungsleistung für ihre Leiden an. In drei Fällen ist sie schon gezahlt worden. Die Höhe schlägt eine Kommission der Deutschen Bischofskonferenz nach Einzelfallprüfung vor. Die Zahlungen bewegen sich bisher zwischen 5000 und 15 000 Euro. Auch Therapiekosten werden übernommen.

Für Kardinal Woelki muss der Bericht aber weitere Konsequenzen haben: „Solche Verbrechen dürfen in unseren Einrichtungen nie wieder begangen werden.“ Bei der Einstellung des Personals an den kirchlichen Schulen werde auf entsprechenden Qualifizierungen und Führungszeugnissen bestanden. Und in der priesterlichen Ausbildung müsse ein wesentlicher Fokus auf der „sittlich-moralischen Reife der Priesteramtskandidaten liegen. In der Auseinandersetzung mit der eigenen Sexualität darf es dabei keinerlei Tabus geben.“

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