„Spiegel“ wirft ZDF Schleichwerbung bei „Wetten, dass..?“ vor

Werden Preise bei „Wetten, dass...?“ zu ausgiebig beworben? Laut dem „Spiegel“ sollen einige Firmen viel Geld für die Präsentation von Gewinnen bezahlt haben. Der Sender will die Vorwürfe prüfen.

Mainz (dpa). Die ZDF-Show „Wetten, dass...?“ ist erneut mit Vorwürfen der Schleichwerbung konfrontiert. Einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ zufolge soll eine Firma verbotene Werbung für eine Millionensumme angeboten haben. Geführt werde die Firma Dolce Media von Thomas Gottschalks Bruder Christoph.

Ein ZDF-Sprecher erklärte dazu am Sonntag auf dpa-Anfrage, dem Sender lägen keine Erkenntnisse zu Schleichwerbung bei der Präsentation von Gewinnspielpreisen vor. „Einflussnahme von Dritten auf redaktionelle Entscheidungen gab es nicht“, teilte er mit.

Nach Informationen des Magazins soll Dolce Media die Preise für Gewinnspiele organisiert haben, zum Beispiel kostenlose Autos. Einige Firmen hätten dann Geld gezahlt, damit ihre Produkte in der Show besonders gut präsentiert würden. Das ist nach Angaben des „Spiegels“ unzulässig. Offiziell soll es in den Verträgen um Markenrechte der Show gegangen sein. Dank ihnen hätten die Unternehmen zum Beispiel mit einem Bild aus „Wetten, dass...?“ werben dürfen.

Das ZDF kündigte an, die Vorwürfe zu prüfen. Die Preise für Gewinnspiele würden im Rahmen der rechtlichen Bedingungen präsentiert. „Dolce Media war nicht berechtigt, das ZDF gegenüber Dritten zu verpflichten“, erklärte der Sprecher. Die Beauftragung für Gewinnspiele laufe im Sommer 2013 aus. Das Unternehmen habe zum Beispiel auch das Logo der Show etwa für Brettspiele und Magazine vermarktet. Eine Vermarktung von Markenrechten und die Akquise von Gewinnspielpreisen aus einer Hand gebe es heute nicht mehr.

Kritiker hatten „Wetten, dass...?“ schon früher Schleichwerbung vorgeworfen. Vor zwei Jahren berichtete die „Bild“-Zeitung über einen ähnlichen Fall. Demnach soll eine Brauerei Millionenbeträge gezahlt haben, um ihr Logo in der Sendung zu zeigen. Auch damals soll das Geschäft über Dolce Media abgewickelt worden sein. Die Firma war am Wochenende zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Als Schleichwerbung gilt die absichtliche Erwähnung von Produkten, wenn die Zuschauer über den Zweck der Erwähnung getäuscht werden.

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