Schleswig-Holstein stimmt Rundfunkstaatsvertrag zu

Kiel (dpa) - Als letztes der 16 Bundesländer hat Schleswig-Holstein der neuen Haushaltsabgabe für den Rundfunk zugestimmt. Der Landtag in Kiel votierte mit den Stimmen von CDU, FDP und SPD gegen die Stimmen von Grünen, Linken und SSW am Freitag dafür.

Damit kann der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Er stellt die Rundfunkgebühr nach fast 60 Jahren auf eine neue Grundlage. Künftig müssen die Menschen in Deutschland nicht mehr pro Gerät eine Gebühr entrichten, sondern jeder Haushalt muss zahlen - egal, ob er einen Fernseher, nur ein Radio, einen Internet-PC oder gar kein Empfangsgerät hat.

„Mit dieser Reform erreichen wir, dass die Rundfunkgebühr in den meisten Haushalten stabil bleibt. Familien und Wohngemeinschaften werden sogar entlastet“, sagte Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU). Er verlangte vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk aber, finanzielle Bescheidenheit zu üben und eigene Sparvorschläge zu unterbreiten.

ARD, ZDF und Deutschlandradio begrüßten die Ratifizierung der Haushaltsabgabe. „Der neue Rundfunkbeitrag stellt die Finanzierung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf eine zeitgemäße, zukunftssichere Grundlage“, sagte die ARD-Vorsitzende Monika Piel laut Mitteilung. ZDF-Intendant Markus Schächter wurde mit den Worten zitiert: „Das neue Beitragsmodell ist einfacher und es ist gerechter als die bisherige Regelung.“ Deutschlandradio-Intendant Dr. Willi Steul meinte, die Politik habe gehandelt und ein transparentes System geschaffen, „um die nötige Akzeptanz bei den Bürgern müssen wir uns selber bemühen.“ Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten haben im Jahr 2010 rund 7,5 Milliarden Euro an Gebührengeldern erhalten.

Für die meisten Bürger wird sich mit der Haushaltsabgabe vermutlich wenig ändern: Sie zahlen heute schon den Höchstbetrag von 17,98 Euro pro Monat - dieser soll auch in den Jahren 2013 und 2014 stabil bleiben. Die Sender schätzen, dass dies für rund 90 Prozent der Gebührenzahler zutrifft.

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