Revisionsurteil reduziert "Bild"-Schmerzensgeld an Kachelmann

Der Springer-Verlag muss Kachelmann 395.000 Euro Entschädigung zahlen. Denn, so das OLG Köln, die "Bild"-Berichte zum Vergewaltigungsprozess verletzten die Rechte des Meteorologen.

Bereits 2015 hatte Kachelmann Schmerzensgeld vor Gericht erstritten. (Archivfoto)

Bereits 2015 hatte Kachelmann Schmerzensgeld vor Gericht erstritten. (Archivfoto)

Foto: Oliver Berg

Köln (AFP). Das Verlagshaus Axel Springer und die "Bild"-Zeitung müssen wegen ihrer Berichterstattung über den Vergewaltigungsprozess gegen Jörg Kachelmann 395.000 Euro Entschädigung an den Meteorologen zahlen. Das Oberlandesgericht Köln begründete sein am Dienstag verkündetes Urteil mit "schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen" in 26 Print- und Onlineveröffentlichungen zu dem Kachelmann-Prozess. Der Wettermoderator war Ende Mai 2011 in Mannheim vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden.

Springer und "Bild" erstritten mit dem Urteil einen Teilerfolg. Die Beklagten waren in erster Instanz noch zu 635.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden und in Berufung gegangen. Kachelmann hatte 950.000 Euro gefordert.

Das OLG sah in der Berichterstattung über den Kachelmann-Prozess "keine zielgerichtete Pressekampagne" gegen den klagenden Meteorologen, weil über den Verdacht einer Sexualstraftat auch mit Rücksicht auf die Prominenz Kachelmanns "grundsätzlich berichtet" werden durfte. Das Gericht prüfte deshalb jede einzelne Bild- und Textberichterstattung und addierte Entschädigungen auf.

So bekam Kachelmann 30.000 Euro für ein Foto zugesprochen, das ihn als Untersuchungshäftling mit nacktem Oberkörper im Gefängnishof zeigte. Begründung: Das Bild sei unter Missachtung seiner Würde und nur zur "bloßen Belustigung des Publikums" gezeigt worden. Weitere 70.000 Euro bekam Kachelmann wegen Verletzung seiner Geheimsphäre etwa durch die Veröffentlichung privater SMS-Nachrichten zugesprochen.

Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht bei Springer, erklärte nach dem Urteil, der Konzern sei "von der Zulässigkeit unserer Berichterstattung (...) nach wie vor überzeugt". "Ob wir Nichtzulassungsbeschwerde einlegen, werden wir nach einer genauen Prüfung der Urteilsgründe entscheiden", fügte er hinzu.

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