Rechtsstreit Fan klagt wegen Polizei-Tweet gegen NRW

Düsseldorf · Eine Anhängerin des 1.FC Magdeburg sieht sich von der Duisburger Polizei in ein schlechtes Licht gerückt. Jetzt verklagt sie das Land NRW.

 Eine Anhängerin des 1. FC Magdeburg verklagt mit Unterstützung der Fanhilfe das Land NRW.

Eine Anhängerin des 1. FC Magdeburg verklagt mit Unterstützung der Fanhilfe das Land NRW.

Foto: dpa/Swen Pförtner

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat die Twitter-Aktivitäten der Duisburger Polizei unter die Lupe genommen. Eine Anhängerin des 1. FC Magdeburg hat das Land Nordrhein-Westfalen verklagt, weil sie sich von der Polizei in ein schiefes Licht gerückt sieht.

Die 48-Jährige war im Februar 2017 zum Auswärtsspiel ihrer Mannschaft nach Duisburg gereist. Dort sei sie am Stadioneingang auf einem Foto zu sehen, das die Polizei getwittert habe, zusammen mit dem Text: „Stau am Gästeeingang, einige Fans haben sich Regencapes angezogen, um die Durchsuchung zu verhindern.“

Die Klägerin verlangt nun, dass der Tweet als rechtswidrig eingestuft wird. Die Regencapes seien Teil einer geplanten Choreographie gewesen und kein Versuch, die Polizeimaßnahmen zu verhindern.

Als die Polizei die Fans aufgefordert habe, die Capes auszuziehen, habe seine Mandantin dies umgehend getan, sagte Anwalt Andreas Hüttl. Da sei der Tweet aber schon veröffentlicht gewesen. Was seiner Mandantin darin unterstellt werde, sei schlicht unwahr.

Unterstützt wird die Klägerin durch die Fanhilfe Magdeburg. In einer Stellungnahme kritisiert deren Vorstand. Christian Oberthür, die Polizei überschreite in sozialen Netzwerken „viel zu oft die neutrale Begleitung des Einsatzgeschehens.“ Man erhoffe sich „ein deutliches Urteil zur Stärkung der Bürgerrechte unter Fußballfans“.

Der Vertreter des Landes argumentierte, die Drittligapartie sei als Spiel mit erhöhtem Risiko eingestuft gewesen. Die Stimmung am Einlass sei aggressiv gewesen, Gästefans hätten sich trotz Aufforderung der Polizei geweigert, die Capes abzulegen, und zeitweise sogar versucht, die Einlassschleusen zu stürmen. Es habe nicht geregnet und somit kein Grund bestanden, die Regencapes vor dem Einlass anzuziehen.

Die Polizei habe sogar mit dem Einsatz eines Wasserwerfers gedroht, um die Kontrolle zu behalten. Außerdem sei im inzwischen gelöschten Tweet von „einigen“ Fans die Rede, nicht von allen. Somit sei die Klägerin nicht zwingend gemeint gewesen.

Die Polizei hatte die Forderung nach 150 Euro Schadenersatz für den Tweet abgelehnt. Die Richterin äußerte Zweifel an der Erkennbarkeit der Frau. Eine Entscheidung will das Gericht in den kommenden Wochen schriftlich verkünden.

(dpa)
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