Die neue Wechselmacht des Verbrauchers

Der Strom in Deutschland wird von den Stromversorgern bereitgestellt. Davon sind in Deutschland mehrere Hundert am Markt präsent, allerdings sind nur die wenigsten davon auch eigene Netzbetreiber, verfügen also über eine eigene Infrastruktur für den Transport des Stroms.

Dass es dennoch so viele Versorger sind, liegt an der durch die Europäische Union geforderte und in Deutschland im Jahr 1998 umgesetzte Liberalisierung des Strommarktes. Seit dieser Öffnung der Märkte können nahezu alle Unternehmen auch als Stromversorger am Markt agieren, die bereits vorher mit der Ware Strom Geld verdient haben. Dazu ist es nicht einmal notwendig, dass der Versorger über eine eigene Stromerzeugung verfügt.

Statt dessen können Unternehmen sowohl den Strom als auch die Infrastruktur einkaufen und mit einem Aufschlag an ihre Endkunden weiterveräußern. Für den Transport der Energie werden die bestehenden Netze der großen überregionalen Versorger und Stromlieferanten genutzt, die dafür eine Gebühr an den Netzeigentümer zahlen. Die Höhe dieser Gebühr ist durch die Bundesnetzagentur festgelegt. Durch die Marktöffnung ergeben sich für private Verbraucher wie für Unternehmen Sparoptionen, indem der Stromversorger gewechselt wird. War das vor der Deregulierung des Strommarktes in nur einem sehr begrenzten Umfang möglich, können heute Verbraucher beliebig auswählen und sich für einen Anbieter ihrer Wahl frei entscheiden.

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